1.
Am 9. Juni 2024 findet in der Bunderepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt Bürgel ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbezirk 1 (Bürgel - Stadt)
| Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel |
| Wahlbezirk 2 (OT Beulbar / Ilmsdorf / Gerega)
| Gemeindehaus Ilmsdorf, Ilmsdorf 6, 07616 Bürgel OT Ilmsdorf |
| Wahlbezirk 3 (OT Droschka / Silbertal)
| Verwaltungsgebäude der Agrarprodukt Hainspitz GmbH, Allee 1, 07616 Bürgel OT Droschka |
| Wahlbezirk 4 (OT Rodigast / Lucka)
| Versammlungsraum Schuppen, Weiherstraße, 07616 Bürgel OT Rodigast |
| Wahlbezirk 5 (OT Thalbürgel / Gniebsdorf)
| Museumswerkstatt Thalbürgel, Am Klosterteich 4, 07616 Bürgel OT Thalbürgel |
| Wahlbezirk 6 (OT Hetzdorf)
| Gemeindehaus Hetzdorf, An der Friedenseiche 2, 07616 Bürgel OT Hetzdorf |
| Wahlbezirk 7 (OT Hohendorf / Nischwitz / Göritzberg)
| Alte Schule Hohendorf, Hohendorf 10 A, 07616 Bürgel OT Hohendorf |
| Wahlbezirk 8 (OT Taupadel)
| Gemeindehaus Taupadel, Am Lindenberg 14, 07616 Bürgel OT Taupadel. |
Die Gemeinde Graitschen bildet 1 Wahlbezirk.
Der Wahlraum wird im Rathaus der Gemeinde Graitschen, Poxdorfer Straße 2, Versammlungsraum, eingerichtet.
Die Gemeinde Nausnitz bildet 1 Wahlbezirk.
Der Wahlraum wird im Gemeindehaus der Gemeinde Nausnitz, Dorfstraße 10, Gemeinderaum, eingerichtet.
Die Gemeinde Poxdorf bildet 1 Wahlbezirk.
Der Wahlraum wird im Gemeindehaus der Gemeinde Poxdorf, Dorfstraße 21, Gemeinderaum, eingerichtet.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 übermittelt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Im Weiteren bilden die Stadt Bürgel und die Gemeinden Graitschen, Nausnitz und Poxdorf einen Briefwahlbezirk. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1, Briefwahlraum (Rathaussaal), zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsnachweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag seine Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Zu dem Wahlraum hat jeder Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. i und 3 des Strafgesetzbuches).
Bürgel, den 13.05.2024
Die Gemeindebehörde
gez. Johann Waschnewski
Bürgermeister