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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Graitschen (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Graitschen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 636.110 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 71.944 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) gelten entsprechend der Hebesatzsatzung der Gemeinde Gratischen.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Graitschen auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der im Gemeinderat Graitschen beschlossene Stellenplan ab 1. Januar 2026.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Graitschen, den 07.05.2026

Gemeinde Graitschen

gez. Oliver Kroker (Siegel)

Bürgermeister