Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Graitschen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und |
| Ausgaben mit 636.110 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und |
| Ausgaben mit 71.944 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) gelten entsprechend der Hebesatzsatzung der Gemeinde Gratischen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Graitschen auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der im Gemeinderat Graitschen beschlossene Stellenplan ab 1. Januar 2026.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Graitschen, den 07.05.2026
Gemeinde Graitschen
gez. Oliver Kroker (Siegel)
Bürgermeister