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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Graitschen

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 57 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekanntgemacht.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 06.06.2023 erteilt.

Die Satzung enthält gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Tag der Bekanntmachung, dem 28.06.2023 bis zum 26.07.2023, während der Sprechzeiten der Bürgermeister, jeden Donnerstag von 17 Uhr bis 19 Uhr, im Gemeindebüro Graitschen in der Poxdorfer Straße 2 und in der Stadtverwaltung Bürgel als erfüllende Gemeinde, Am Markt 1, montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18 Uhr in den Räumen der Finanzverwaltung öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird dieser zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Graitschen, 08.06.2023

gez. Oliver Kroker

Bürgermeister