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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Graitschen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Graitschen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

559.194 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

76.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

301 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Graitschen auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der im Gemeinderat Graitschen beschlossene Stellenplan ab 1. Januar 2023.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Graitschen, den 08.06.2023

Gemeinde Graitschen —  (Siegel)

gez. Oliver Kroker

Bürgermeister