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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Nausnitz für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Nausnitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

270 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Nausnitz auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Nausnitz, den 06.06.2023 Gemeinde Nausnitz

gez. Bärbel Bauer — (Siegel)

Bürgermeister/in