Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 57 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekanntgemacht.
Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 06.Juni 2023 erteilt.
Die Satzung enthält gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Tag der Bekanntmachung, dem 28.06.2023 bis zum 26.07.2023, während der Sprechzeiten der Bürgermeisterin, jeden zweiten Dienstag im Monat von 17 Uhr bis 18 Uhr, im Gemeindebüro Nausnitz in der Dorfstraße 10 und in der Stadtverwaltung Bürgel als erfüllende Gemeinde, Am Markt 1, montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18 Uhr in den Räumen der Finanzverwaltung öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird dieser zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Nausnitz, 06.06.2023
gez. Bärbel Bauer
Bürgermeister/in