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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Erfüllende Gemeinde

Zum 01.07.2024 wird die Rate für die Jahreszahler der Hundesteuer und Grundsteuer mit der Festsetzung der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Bürgel fällig. Durch die Versendung von Mehrjahresbescheiden gelten diese weiterhin, auch wenn Sie keinen neuen Bescheid erhalten.

Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, wird der fällige Betrag eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten die Steuernummer als Kassenzeichen unter dem Verwendungszweck auf das Konto

der Stadt Bürgel

Sparkasse Jena-Saale Holzland

IBAN: DE02 8305 3030 0000 5700 60

BIC: HELADEF1JEN

oder

Volksbank Eisenberg

IBAN: DE10 8309 4494 0000 3039 68

BIC: GENODEF1ESN

der Gemeinde Graitschen

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

IBAN: DE90 8305 3030 0000 5700 28

BIC: HELADEF1JEN

der Gemeinde Nausnitz

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

IBAN: DE49 8305 3030 0000 5700 87

HELADEF1JEN

der Gemeinde Poxdorf

Sparkasse Jena-Saale-Holz

IBAN: DE91 8305 3030 0000 5700 10

BIC: HELADEF1JEN

zu überweisen.

Sollten Sie sich zukünftig für die Nutzung am Lastschriftverfahren entscheiden, dann setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung unter Tel.: 036692 / 491-24 oder 491-22 in Verbindung.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Zahlungen termingerecht auf dem Konto der Stadt Bürgel eingehen um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Leiterin Kasse