Die Gemeinde Graitschen hatte aufgrund der geltenden haushaltsrechtlichen und kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das am 22.03.2024 durch den Gemeinderat der Gemeinde Graitschen beschlossen und mit dem Schreiben vom 12.06.2024 von der Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich gem. § 53 a Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 123 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 1 ThürKO genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept ist jährlich fortzuschreiben und bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes umzusetzen. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes, voraussichtlich mit Ablauf des Jahres 2024 kann bei der erfüllenden Gemeinde Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel innerhalb der Öffnungszeiten oder im Gemeindebüro Graitschen zu den Bürgermeistersprechzeiten Einsicht genommen werden.
Graitschen, den 13.06.2024
gez. Oliver Kroker
Bürgermeister