| Beschluss-Nr. | Betreff | |
| 52/2025 | Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega | |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Durchführung und des dauerhaften Erhalts der mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die geplanten baulichen Eingriffe mit den Eingriffsverursachern Frau Petra Puhlfürß und Herrn Lars Bergk einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen. | |
| 53/2025 | Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf | |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Durchführung und des dauerhaften Erhalts der mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die geplanten baulichen Eingriffe mit den Eingriffsverursachern Frau Franziska Geisenhainer und Herrn Jonas Nelkenbrecher einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen. | |
| 54/2025 | 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega, hier: Satzungsbeschluss | |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
| |
| 55/2025 | 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdof, hier: Satzungsbeschluss | |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
| |
| 56/2025 | Beschluss zur Weiterführung der Ehrung mit dem „Bürgeler Wappen“ | |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Ehrung mit dem „Bürgeler Wappen“ für besondere Verdienste soll unter den Bedingungen:
weitergeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie für Ehrungen von verdienten Personen der Stadt Bürgel entsprechend anzupassen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. | |
| 57/2025 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2025 (öffentlicher Teil) | |
| Beschluss-Nr. | Betreff |
| 59/2025 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. |
| 60/2025 | Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. |
| 61/2025 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2021 erteilt. |
| 62/2025 | Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: |
| Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2021 erteilt. |
| 63/2025 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2022 erteilt. |
| 64/2025 | Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2022 erteilt. |
| 65/2025 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2023 erteilt. |
| 66/2025 | Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2023 erteilt. |