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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 29. April 2025, öffentlicher Teil

Beschluss-Nr.

Betreff

52/2025

Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Durchführung und des dauerhaften Erhalts der mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die geplanten baulichen Eingriffe mit den Eingriffsverursachern Frau Petra Puhlfürß und Herrn Lars Bergk einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

53/2025

Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Durchführung und des dauerhaften Erhalts der mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die geplanten baulichen Eingriffe mit den Eingriffsverursachern Frau Franziska Geisenhainer und Herrn Jonas Nelkenbrecher einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

54/2025

1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega, hier: Satzungsbeschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Nach erfolgter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Gerega der Stadt Bürgel, mit dem Beschluss des Stadtrates Nr. 45/2025 vom 25.03.2025 gewürdigt. Der Stadtrat macht sich dieses Ergebnis zu eigen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

55/2025

1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdof, hier: Satzungsbeschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Nach erfolgter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf der Stadt Bürgel, mit dem Beschluss des Stadtrates Nr. 46/2025 vom 25.03.2025 gewürdigt. Der Stadtrat macht sich dieses Ergebnis zu eigen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

56/2025

Beschluss zur Weiterführung der Ehrung mit dem „Bürgeler Wappen“

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Ehrung mit dem „Bürgeler Wappen“ für besondere Verdienste soll unter den Bedingungen:

  • Maximal 5 Auszeichnungen pro Kalenderjahr
  • Keine Abstufung der Auszeichnung

weitergeführt werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie für Ehrungen von verdienten Personen der Stadt Bürgel entsprechend anzupassen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

57/2025

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2025 (öffentlicher Teil)

Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2025, öffentlicher Teil

Beschluss-Nr.

Betreff

59/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

60/2025

Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

61/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

62/2025

Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

63/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

64/2025

Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

65/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Bürgermeisters wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

66/2025

Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Entlastung des Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach Feststellung der Jahresrechnungen für die Stadt Bürgel für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.