Die nachstehende Hauptsatzung der Gemeinde Graitschen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Saale Holzlandkreises nach § 2 Absatz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde mit dem Schreiben vom 02.06.2026 erteilt.
Graitschen, 02.06.2026
gez. Oliver Kroker
Bürgermeister