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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Graitschen

Die nachstehende Hauptsatzung der Gemeinde Graitschen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Saale Holzlandkreises nach § 2 Absatz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde mit dem Schreiben vom 02.06.2026 erteilt.

Graitschen, 02.06.2026

gez. Oliver Kroker

Bürgermeister