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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung Teileinziehung An der Stadtmauer

Planauszug des teileingezogenen Teilabschnittes an der Stadtmauer

Öffentliche Bekanntmachung der Teileinziehung eines Teilabschnitts einer Gemeindestraße gemäß § 8 Abs. 1 und 2 ThürStrG

hier:

Bürgel, An der Stadtmauer, im Abschnitt von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Schulstraße, Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurstück 144

Die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße

An der Stadtmauer, (Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurstück 144)

von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Schulstraße

wird auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 10.09.2025 gemäß § 8 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl 1993 S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 19, 20) wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung teilweise dem öffentlichen Verkehr entzogen und auf die Benutzungsarten Anlieger-, Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Dies ist mit der damit verbundenen Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Schulwegsicherheit der Lärmminderung, der Wohnqualität und der Verkehrsberuhigung nach dem ThürStrG aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls begründet.

Die Absicht der Teileinziehung wurde im Amtsblatt Bürgeler Anzeiger vom 01.10.2025 öffentlich bekannt gemacht und Gelegenheit zu Einwendungen gegeben. Während der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten wurden keine Einwendungen geltend gemacht. Damit ist die Voraussetzung für die Teileinziehung erfüllt. Der Umfang der Teileinziehung ist im beiliegenden Lageplan dokumentiert.

 

 

Die Bekanntmachung der Teileinziehung ist mit dem Ablauf des Tages vollzogen, an dem das Dokument im Amtsblatt bereitgestellt wurde (§6 Abs. 1 ThürBekVO)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel, einzulegen.

Bürgel, den 09.06.2026

Sebastian Förster

Bürgermeister