Die nachstehende 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Graitschen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 30.Juni 2023 die 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht des Saale Holzlandkreises zur vorzeitigen Bekanntmachung wurde mit dem Schreiben vom 11.07.2023 erteilt.
Graitschen, den 21.07.2023
gez.
Oliver Kroker
Bürgermeister