Titel Logo
Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hauptsatzung der Gemeinde Graitschen

2. Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen in der Sitzung am 30.06.2023 die folgende 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14. Januar 2021 beschlossen:

Artikel 1

Der §6 Abs. 2c wird gestrichen.

Dementsprechend ändert sich die fortlaufende Nummerierung des Paragraphen § 6 Abs. 2. Der bisherige §6 Abs. 2d wird §6 Abs. 2c und der bisherige § 6 Abs. 2e wird §6 Abs. 2d.

Diese 2. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Graitschen, den 21.07.2023

gez. Oliver Kroker  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister