Die nachstehende Hauptsatzung der Gemeinde Nausnitz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Nausnitz hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die vorzeitige Bekanntmachung der Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises nach § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung wurde mit dem Schreiben vom 03.07.2023 zugelassen.
Nausnitz, den 20.07.2023
gez. Bärbel Bauer
Bürgermeisterin