| 1. | Der Wahlausschuss der Stadt Bürgel hat in seiner Sitzung am 30.07.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bürgel als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. |
| 2. | Listen Nr. | Name der Partei/Wählergruppe/ des Einzelbewerber | Kennwort | Familienname/Vornamen | Geburts- jahr | Beruf | Anschrift |
| 1 | Christlich Demokratische Union | CDU | Förster, Sebastian | 1982 | Diplom Verwaltungswirt | Ilmsdorf 14 A 07616 Bürgel |
| Die Erklärung des Bewerbers, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, hat der Bewerber mit „Nein“ gekennzeichnet. Der Bewerber hat bestätigt, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. |
| 3. | Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, in dem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine andere wählbare Person mit dessen Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift einträgt. |
| 4. | Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. |
Bürgel, den 31. Juli 2024
gez. Kohla
Wahlleiterin