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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Graitschen

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Graitschen (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Graitschen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben unverändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleiben unverändert.

§ 4

Wird gestrichen.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.

§ 6

Stellenplan bleibt unverändert.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Graitschen, den 03.07.2025

Gemeinde Graitschen — (Siegel)

Oliver Kroker

Bürgermeister