Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Graitschen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 92.497 € |
| 527.983 € | 620.480 € |
| die Ausgaben |
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| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 29.903 € |
| 23.750 € | 53.653 € |
| die Ausgaben |
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§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben unverändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleiben unverändert.
§ 4
Wird gestrichen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.
§ 6
Stellenplan bleibt unverändert.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Graitschen, den 03.07.2025
Gemeinde Graitschen — (Siegel)
Oliver Kroker
Bürgermeister