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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bürgel vom 22.03.2011

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), der §§ 1, 2, 10 des Thüringer Kommu-nalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 489) und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBl.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2023 (BGBl.I S. 56) hat der Stadtrat der Stadt Bürgel in der Sitzung vom 18.04.2023 mit Beschluss-Nummer 117/2023 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bürgel vom 22.03.2011 wird wie folgt geändert:

Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bürgel vom 22.03.2011

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

A

B

C

D

Gebührengruppen

Benutzungsart / Bezugsgröße

für die Berechnung der Gebühr

Bezugszeitraum für

die Gebührenerhebung

Höhe der Gebühr (€)

für den Bezugszeitraum

I

1.

Leitungen und Aufgrabungen

1.1.

dauerhafte Ober- und unterirdische Leitungen, Kabel und Rohre, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, einschl. erforderlicher Masten

einmalig pro Jahr

3,00 € je laufenden Meter

1.2.

Aufgrabungen aller Art

(ausgenommen i. S. von § 11. Abs.3 Sondernutzungssatzung)

1.2.1.

- bei einer Baugrubenbreite bis zu 1m

pro angefangenen Tag

2,00 € je angefangen laufenden Meter, mind. jedoch 5,00 €

1.2.2.

- bei einer Baugrubenbreite über 1m

pro angefangenen Tag

3,00 € je laufenden Meter,

mind. jedoch 5,00 €

 — 

II

2.

Lagerung, Abstellen, Aufstellen von Geräten und Materialien sowie für die Inanspruchnahme von Flächen

2.1.

Vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug- oder Bauhütten, Bauzäunen zur Sicherung von Gefahrenstellen, Fahrzeuge einschließlich Hilfseinrichtungen, Kräne, Wohnwagen, Maschinen, Geräte, Container, Fahrzeuge einschließlich Hilfseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet

je angefangen Tag

je angefangener Woche

je angefangen Monat

5,00 €

20,00 €

50,00 €

Toilettenhütten oder- wagen, soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend, im gesamten Stadtgebiet, Lagerung von Material

je angefangene 10m² benutzte Fläche

2.2.

Nutzung einer ausgewiesenen, gekennzeichneten PKW Parkstellfläche entsprechend der DIN- Norm nach der Straßenverkehrsordnung und aller zugehörigen Zusatzverordnungen:

pro angef. Tag

pro angef. Woche

pro angef. Monat

pro angef. Jahr

20,00 €

40,00 €

80,00 €

250,00 €

2.3.

Gerüste :

für je angef. 10 m Frontlänge, bis zu 2 Wochen

für je angef. 10 m Frontlänge, bis zu 1 Monat

für je angef. 10 m Frontlänge, bis zu 2 Monaten

für jeden weiteren Monat

einmalig

einmalig

einmalig

20,00 €

40,00 €

80,00 €

40,00 €

 — 

III

3.

Bauliche Anlagen

einschl. Schilder, Pfosten, Maste, u. a.

3.1.

Kioske

pro angef. Monat

6,00 € je m²

3.2.

Schaufenster, Schaukästen und Ausstellungspavillons, soweit sie im Baugenehmigungsverfahren errichtet und in die öffentliche Fläche hineinragen

pro angef. Monat

30,00 € je m²

überragte Fläche

3.3.

Werbeanlagen und Warenautomaten mit oder ohne festen Verbund mit dem Boden, wenn sie mehr als 5 % der Gehwegbreite einnehmen und / oder mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen,

pro m2 genutzte Fläche :

dauerhafte Nutzung :

befristete Nutzung :

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

pro Jahr

pro angef. Woche

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

30,00 € bis 300,00 € je m²

3,00 €, je m² in Anspruch genommene Fläche jedoch mind. 6,00 €

3.4.

Schilder und Pfosten, Hinweisschilder

(außer Werbeschilder) bis Größe DIN A1:

dauerhafte Nutzung

befristete Nutzung

 — 

 — 

pro Jahr

pro angef. Woche

 — 

 — 

50,00 € je Stück

3,00 € je Stück

3.5.

Schilder und Pfosten, Hinweisschilder

(außer Werbeschilder) über Größe DIN A1:

dauerhafte Nutzung

 — 

befristete Nutzung

 — 

 — 

pro Jahr

 — 

pro angef. Woche

 — 

 — 

100,00 € je

angefangenen m²

3,50 € je

angefangenen m²

3.6.

Masten außerhalb einer Nutzung gem.

Ziffern 1.1. sowie 3.4. und 3.5.

dauerhafte Nutzung

befristete Nutzung

 — 

 — 

pro Jahr

pro angef. Monat

 — 

 — 

100,00 € je Stück

5,00 € je Stück

 — 

IV

4.

Gewerbliche Veranstaltungen und Nutzungen sowie sonstige Nutzungen

4.1.

Verkaufsstände, Imbissstände

pro angef. Tag

pro angef. Woche

pro angef. Monat

1,00 € je m²

2,00 € je m²

6,00 € je m²

4.2.

Informationsstände, je Stand:

(Für kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, die im überwiegenden Interesse der Stadt liegen, kann die Gebühr um 50 % ermäßigt werden.)

pro Tag

20,00 € je Stand

4.3.

Ausstellungsstände und -gegenstände

vor Geschäften wie. z. B. Werbeaufsteller, Plakatständer, Waren

pro angef. Monat

1,50 € je m²

in Anspruch genommene Fläche

4.4.

Aufstellung von Tischen, Stehtischen u. Stühlen, Bänken, zur Bewirtung im Freien

(nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten Gastwirtschaft oder Schankwirtschaft),

in den Monaten Mai bis September:

 — 

In den Monaten Oktober bis April:

 — 

 — 

 — 

 — 

pro angef. Monat

 — 

pro angef. Monat

 — 

 — 

 — 

 — 

1,00 € je m² in Anspruch genommene Fläche

0,75 € je m² in Anspruch genommene Fläche

4.5.

Aufstellung von Gartenbänken, Sitzbänken, Pflanzkübeln und Pflanzschalen

für nicht gewerbliche Nutzungen

für gewerbliche Nutzungen

 — 

 — 

pro Jahr

pro angef. Monat

 — 

 — 

keine Gebühr

1,00 € je m² in Anspruch genommene Fläche, jedoch mindestens 2,50 €

4.6.

Aufstellung von Plakatträgern, die für kirchliche, gemeinnützige undgemeinnützige kulturelle Veranstaltungen sowie durch Parteien für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung, einschließlichWahlkampfwerbung, aufgestellt werden, je Plakatträger:

pro angef. Woche

keine Gebühr

4.7.

Werbeschilder, Plakate

bis Größe DIN A 1

- dauerhafte Nutzung

- befristet

über Größe DIN A 1

- dauerhafte Nutzung

 — 

- befristet

 — 

 — 

pro angef. Woche

pro Jahr

 — 

pro angef. Woche

 — 

pro Jahr

 — 

 — 

3,00 € je Stück

50,00 € je Stück

 — 

3,50 € je Stück je angefangenen m ²

100,00 € je Stück je angefangenen m²

4.8.

Sonstige gewerbliche Veranstaltungen

(ausgenommen Gebührenziffer 5.1. bis 5.2)

pro angef. Woche

5,00 € je m² in Anspruch genommener Fläche,

mindestens jedoch

25,00 €

 — 

V

5.

Übermäßige Straßenbenutzung im Sinne der StVO

5.1.

Motorsportliche Veranstaltungen

gem. § 29 Abs.2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden,

je Veranstaltung :

pro Tag

150,00 €

5.2.

Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen:

- für wirtschaftliche Zwecke:

- sonstige vorübergehende, nicht

kommerzielle Sondernutzung:

 — 

 — 

pro Tag

pro Tag

 — 

 — 

25,00 €

10,00 €

5.3.

Fahnenmasten, Transparente u. a.:

pro angef. Woche

10,00 € je Stück

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung mit der Anlage 1 (Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren) tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Bürgel, den 08.08.2023

gez. Johann Waschnewski  —  (Siegel)

Bürgermeister