Die nachstehende Änderung der Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) im Gebiet der Stadt Bürgel vom 22.03.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 die Änderung der Satzung beschlossen.
Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die erforderliche Genehmigung zur vorzeitigen Bekanntmachung wurde mit Schreiben vom 08.08.2023 durch die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises erteilt.
Bürgel, den 08.08.2023
gez. Johann Waschnewski
Bürgermeister