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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Standfestigkeitskontrollen der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Firma BSK Grabsteinprüfung im Auftrag der kirchlichen und  städtischen Friedhofsverwaltung in der Zeit vom 12. Oktober 2026 bis 16. Oktober 2026 die jährlich vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch.

Die Kontrollen betreffen die kirchlichen und die gemeindlichen Friedhöfe in Bürgel, den Ortsteilen sowie den Gemeindefriedhof in Graitschen.

Sollte durch das Kontrollpersonal ungenügende Standfestigkeit eines Grabmales festgestellt werden, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Der Nutzungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.

Die Arbeiten auf dem Friedhof müssen im Pfarramt bzw. bei der Stadt Bürgel angezeigt werden.

Sollten sich für die Gräber die Nutzungsberechtigten oder deren Anschrift geändert haben, bitten wir Sie, diese bei der Stadtverwaltung Bürgel schriftlich oder per E-Mail unter info@stadt-buergel.de zu melden.

gez. Sebastian Förster  

Bürgermeister 

Stadt Bürgel