Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113ff.) hat der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf in der Sitzung am 01.08.2023 die folgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 29. Juli 2020 beschlossen:
Artikel 1
Die bisherige Bezeichnung des § 4 wird durch folgende Bezeichnung ersetzt:
„Einwohnerfragestunde und -versammlung“
Artikel 2
In § 4 wird ein neuer Abs. 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
(4) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 30 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 60 Minuten ausgedehnt werden. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Zulässig sind themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.
Artikel 3
§ 6 Abs. 2 wird gestrichen
Artikel 4
Nach § 8 wird ein neuer § 9 mit der Bezeichnung „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ eingefügt.
Dementsprechend ändert sich die Nummerierung der folgenden Paragraphen, des bisherigen §9 in §10 „Ehrenbezeichnungen“, des bisherigen §10 in §11 „Entschädigungen“, des bisherigen §11 in §12 „Öffentliche Bekanntmachungen“, des bisherigen §12 in §13 „Haushaltswirtschaft“ sowie des bisherigen §13 in §14 „Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten“.
Artikel 5
§ 9 erhält folgenden Wortlaut:
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, Umfragen in Jugendforen oder die Durchführung von Jugendworkshops. Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
Artikel 6
§ 14 Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.
Diese 1. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Poxdorf, den 17.08.2023
gez. Voigt — (Dienstsiegel)
Bürgermeister