Die nachstehende Ordnungsbehördliche Verordnung für die Erfüllende Gemeinde Bürgel über die Abwehr von Gefahren und Störungen im Geltungsbereich der Stadt Bürgel, den Ortsteilen und den Gemeinden Graitschen, Nausnitz und Poxdorf vom 18.04.2023 wurde bereits im Amtsblatt Nr. 4/2023 am 26.04.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Diese wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet und wird nun in korrigierte Fassung erneut öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche Genehmigung zur erneuten Bekanntmachung wurde mit Schreiben vom 15.08.2023 durch die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises erteilt.
Bürgel, den 14.09.2023
gez. Johann Waschnewski
Bürgermeister