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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Aus dem Bauamt

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Bürgel, OT Göritzberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ Entwurf

Hier:

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Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat seiner Stadtratssitzung am 12.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“, den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie das städtebauliche Entwicklungskonzept PV-FFA gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe beschlossen.

Entsprechend diesem Beschluss werden die vorgenannten Entwürfe nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:

1.

Umweltbericht mit einer

1.1.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:

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Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

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Boden,

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Fläche,

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Wasser,

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Klima/Luft,

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Landschaft und Erholung

sowie die Schutzgüter Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter

1.2.

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen

1.3.

Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

2.

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

3.

Stellungnahme des Saale-Holzland-Kreises vom 23.03.2023 mit Informationen zum Naturschutz, zum Artenschutz, zum Bodenschutz, zur Eingriffsbilanzierung, zum Gewässerschutz, zum Immissionsschutz, zum Planungsrecht und zum vorbeugenden Brandschutz

4.

Stellungnahme des AZV Gleistal vom 23.02.2023 mit Informationen zum Leitungsbestand und zur Niederschlagsentwässerung

5.

Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie vom 21.02.2023 mit Hinweisen zum vorliegen eine archäologischen Relevanzgebietes

6.

Stellungnahme der Gemeinde Rauschwitz vom 21.03.2023 mit Anmerkungen zum Landschaftsbild und der landwirtschaftlichen Nutzung

7.

Stellungnahme vom Thüringer Forstamt Jena-Holzland vom 14.02.2023 mit der Aussage das keine Bedenken bestehen

8.

Stellungnahme des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation vom 10.03.2023 mit Hinweisen zu etwaigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

9.

Stellungnahme des Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 13.09.2023 mit Hinweisen zur Eingriffsbilanzierung

10.

Stellungnahme des Landeamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10.02.2023 mit Hinweisen zum Immissionsschutz und Rutschungsprozessen im Umfeld

11.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 10.02.2023 mit Hinweisen zum angrenzenden Vorranggebiet der Freiraumsicherung, der Forderung einer Standortkonzeption und den Belangen des Luftverkehrs

Die Gebietsabgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Das Gebiet umfasst das Flurstück Nr. 90/1 (tlw.) in der Gemarkung Göritzberg, Flur 1.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan liegt den Unterlagen der öffentlichen Auslegung bei.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die ausliegenden Unterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu bei der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616, Bürgel, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse info@stadt-buergel.de abgeben.

Jedermann kann die Unterlagen in der Zeit

vom 09.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023

in der Stadtverwaltung der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel, Bauamt

während der Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung) einsehen.

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen:

Es können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden,

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@stadt-buergel.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgeben werden können,

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen

Zusätzlich kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ einschließlich Begründung, die spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung, das städtebaulichen Entwicklungskonzept PV-FFA sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen auf der Webseite der Stadt Bürgel (https:/www.stadt-buergel.de/verwaltung/ amtsblatt/) oder dem Planungsbüro GLU Jena (https://www.glu.de/ aktuelles/) eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bürgel, 15.09.2023

gez. Johann Waschnewski

Bürgermeister