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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Einwohnerversammlungen 2024 mit Wahl der Ortsteilräte

Gemäß § 15 und § 45 der Thüringer Kommunalordnung lade ich gemeinsam mit den Ortsteilbürgermeistern alle Einwohner zu den jährlich stattfindenden Einwohnerversammlungen in den jeweiligen Ortsteilen ein. In diesem Jahr findet auch die Wahl der Ortsteilräte statt. Die Ortsteilratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates in der Einwohnerversammlung gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Zahl der Ortsteilratsmitglieder in Ortsteilen mit bis zu 500 Einwohnern beträgt 4 und im Ortsteil Thalbürgel-Gniebsdorf, mit mehr als 500 bis zu 1000 Einwohnern, 6.

Der Ortsteilrat berät über die Angelegenheiten des Ortsteils. Der Ortsteilrat kann in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten. Der Ortsteilrat ist in allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde zu hören. Dem Ortsteilrat ist eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben, insbesondere vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde sowie der Nachtragshaushaltssatzungen und zu baurechtlichen Satzungen und Planungen. Der Ortsteilrat entscheidet über die Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel; die Pflege und Durchführung von Veranstaltungen des Brauchtums, der Heimatpflege und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. Zudem gibt er Stellungnahmen ab, zu der Änderung der Einteilung der Gemeinde in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils; der Benennung und Umbenennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen; den beabsichtigten Veranstaltungen im Ortsteil und weitere durch Hauptsatzung übertragen Aufgaben zur Beratung und Entscheidung. Außerdem wählt der Ortsteilrat aus seiner Mitte den stellvertretenden Ortsteilbürgermeister.

Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder können bis zum Wahlzeitpunkt schriftlich bei der Stadtverwaltung Bürgel eingereicht werden. Der Vorschlag muss den Nachnamen, den Vornamen und Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zur Ortsteilratswahl in den jeweiligen Ortsteilen herzlich eingeladen.

Termine:

OT Droschka-Silbertal

Montag, den 14.10.2024, um 18.00 Uhr

Speiseraum der Agrargenossenschaft Droschka

OT Taupadel

Mittwoch, den 16.10.2024, um 18.00 Uhr

Gemeindehaus Taupadel

OT Rodigast-Lucka

Mittwoch, den 16.10.2024, 19.30 Uhr

Versammlungsraum „Schuppen“ Rodigast, Weiherstraße

OT Hohendorf-Nischwitz-Göritzberg

Donnerstag, den 17.10.2024, um 18.00 Uhr

Alte Schule, Hohendorf Nr. 10 A

OT Hetzdorf

Freitag, den 18.10.2024, um 18.00 Uhr

Gemeindehaus Hetzdorf

OT Thalbürgel-Gniebsdorf

Freitag, den 18.10.2024, um 19.30 Uhr

Museumswerkstatt, Am Klosterteich 4

OT Beulbar-Ilmsdorf-Gerega

Montag, den 21.10.2024, um 18.00 Uhr

Gemeindehaus Ilmsdorf

Tagesordnung:

1.

Wahl des Ortsteilrates

2.

Unterrichtung und Beratung

zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten

gez.

Sebastian Förster

Bürgermeister