Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.459.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.623.350 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht neu festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden mit der Änderung der Hebesatz-Satzung der Stadt Bürgel mit Wirkung zum 01. Januar 2016 wie folgt festgesetzt und finden auch in diesem Haushaltsjahr Anwendung:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 323 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 426 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 406 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der im Stadtrat am 03.09.2024 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2024.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Bürgel, den 16.09.2024
Stadt Bürgel
gez. Förster — (Siegel)
Bürgermeister