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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Bürgel

(Saale-Holzland-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht neu festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden mit der Änderung der Hebesatz-Satzung der Stadt Bürgel mit Wirkung zum 01. Januar 2016 wie folgt festgesetzt und finden auch in diesem Haushaltsjahr Anwendung:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

323 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

426 v.H.

2.

Gewerbesteuer

406 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der im Stadtrat am 03.09.2024 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2024.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Bürgel, den 16.09.2024

Stadt Bürgel

gez. Förster — (Siegel)

Bürgermeister