Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2024 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 16.09.2024 erteilt und der vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag: 09:00-12:00 Uhr; Dienstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-16:00 Uhr; Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-18:00 Uhr) vom 26.09.2024 bis 10.10.2024 im Rathaus, im Amt für Finanz- und Steuerwesen, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bürgel, den 16.09.2024
gez. Förster
Bürgermeister