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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Bürgel

70/2025

Berufung von Mitgliedern des Preisgerichts für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens für die Neugestaltung des Marktplatzes der Stadt Bürgel

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens im Hinblick auf die Neugestaltung des Marktplatzes der Stadt Bürgel, werden aus den Fraktionen des Stadtrates folgende Stadträte als Sachpreisrichter und deren Stellvertreter für das Preisgericht berufen:

Fraktion CDU:

Sachpreisrichter:

Frau Heike Ebbinghaus

Stellvertreter:

Herr Thomas Fache

Fraktion ULB:

Sachpreisrichter:

Herr Sebastian Dreyßig

Stellvertreter:

Herr Steffen Haase

71/2025

Aufstellung einer Teilergänzungssatzung für das Gebiet der Flurstücke 1150/11 und 1150/12 (Teilfläche) in Bürgel. Bahnhofstraße

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), i.V.m. § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13.03.2014 (GVBl. 2014, S. 49), zuletzt durch Gesetz vom 23.11.2020 (GVBl. S. 561) und i.V.m. den §§ 19 Abs. 1 und 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d.F. vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.02.2022 (GVBl. S. 87), beschließt der Stadtrat der Stadt Bürgel das Verfahren zur Aufstellung einer Teilergänzungssatzung für für das Gebiet der Flurstücke 1150/11 und 1150/12, Gemarkung Bürgel, Flur 3, in Bürgel, Bahnhofstraße einzuleiten.
  2. Der Geltungsbereich Teilergänzungssatzung ist auf dem anliegenden Lageplan dargestellt.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

72/2025

Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung einer Teilergänzungssatzung für das Gebiet der Flurstücke 1150/11 und 1150/12 (Teilfläche) in Bürgel, Bahnhofstraße

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Durchführung und der Kostentragung zur Aufstellung einer Teilergänzungssatzung für das Gebiet der Flurstücke 1150/11 und 1150/12, Gemarkung Bürgel, Flur 3, in Bürgel, Bahnhofstraße mit den Vorhabensträgern Eheleute Kai und Dany Ruskiewicz einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

73/2025

Teileinziehung der Teichgasse in Bürgel nach § 8 Thüringer Straßengesetz

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Teichgasse in Bürgel (Teilabschnitt von der Eisenberger Straße/B7 bis zur Einmündung Poststraße/Töpfergasse) gemäß beiliegendem Lageplan nach § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) durchzuführen.
  2. Die Teichgasse soll durch Teileinziehung im vorgenannten Abschnitt auf die Benutzungsart Anliegerverkehr beschränkt und der Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden.
  3. Die Absicht der Teileinziehung ist gemäß § 8 Abs. (3) ThürStrG ist öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

74/2025

Teileinziehung der Straße An der Stadtmauer, Bürgel nach § 8 Thüringer Straßengesetz

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Straße „An der Stadtmauer in Bürgel“ (Teilabschnitt von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Schulstraße gemäß beiliegendem Lageplan) nach § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) durchzuführen.
  2. Die Straße An der Stadtmauer soll durch Teileinziehung im vorgenannten Abschnitt auf die Benutzungsart Anliegerverkehr beschränkt und der Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden.
  3. Die Absicht der Teileinziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

75/2025

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 20.05.2025 (öffentlicher Teil)