Es ist beabsichtigt folgende Straßen teileinzuziehen:
| o | Straße „An der Stadtmauer“ von Einmündung Hintergasse bis Einmündung Schulstraße (Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurstück 281) |
| o | Straße „Teichgasse“ Teilabschnitt von Anschluss an B/7 bis Einmündung Poststraße / Töpfergasse (Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurstück 144) |
Diese als Gemeindestraßen ohne Beschränkung gewidmeten Straßen, werden im Zuge der Teileinziehung zu Gemeindestraßen mit der Beschränkung auf den Anlieferverkehr und Ausschluss des Durchgangsverkehr. Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles.
Nach § 8, Abs. 3, S. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ist die Absicht der Teileinziehung mindestens drei Monate vor der Teileinziehungsverfügung öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Ein Plan, aus dem die Lage der teileinzuziehenden Flächen ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Die Teileinziehungsunterlagen können darüber hinaus beim Bauamt, Am Markt 1, 07616 Bürgel, Zimmer 22 - 24,
| montags | von 9.00 - 12.00 Uhr, |
| dienstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| donnerstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 036692 - 491 - 0) eingesehen werden.
Die Bekanntmachung dieser Absicht der Teileinziehung ist mit dem Ablauf des Tages vollzogen, an dem das Dokument im Amtsblatt bereitgestellt wurde (§ 6 Absatz 1 ThürBekVO).
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bürgel vom 01.10.2025 - Einwendungen können beim Bürgermeister der Stadt Bürgel, Bauamt, Am Markt 1, 07616 Bürgel, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
Sebastian Förster
Bürgermeister