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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Standfestigkeitskontrollen der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Firma BSK Grabsteinprüfung im Auftrag der städtischen Friedhofsverwaltung in der Zeit

vom 12. Oktober 2026 bis 16. Oktober 2026

die jährlich vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch.

Die Kontrollen betreffen die gemeindlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Hetzdorf, Rodigast und Taupadel sowie den Gemeindefriedhof in Graitschen.

Sollte durch das Kontrollpersonal ungenügende Standfestigkeit eines Grabmales festgestellt werden, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Der Nutzungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.

Die Arbeiten auf dem Friedhof müssen bei der Stadt Bürgel zwingend angezeigt werden.

Sollten sich für die Gräber die Nutzungsberechtigten oder deren Anschrift geändert haben, bitten wir Sie, diese bei der Stadtverwaltung Bürgel schriftlich oder per E-Mail unter info@stadt-buergel.de zu melden.

gez. Sebastian Förster

Bürgermeister

Stadt Bürgel

gez. Oliver Kroker

Bürgermeister

Gemeinde Graitschen