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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 16.10.2024 mit den Beschlüssen Nr. 30/24 und 31/24 die Jahresrechnung der Gemeinde Graitschen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt und der Bürgermeisterin sowie dem Beigeordneten in Vertretungsfunktion die Entlastung erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung 2019 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 30.10.2026 bis 13.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1 07616 Bürgel, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 16.10.2024 mit den Beschlüssen Nr. 32/24 und 33/24 die Jahresrechnung der Gemeinde Graitschen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt und der Bürgermeisterin sowie dem Beigeordneten in Vertretungsfunktion die Entlastung erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung 2020 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 30.10.2026 bis 13.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1 07616 Bürgel, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 16.10.2024 mit den Beschlüssen Nr. 34/24 und 35/24 die Jahresrechnung der Gemeinde Graitschen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt und der Bürgermeisterin sowie dem Beigeordneten in Vertretungsfunktion die Entlastung erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 30.10.2026 bis 13.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1 07616 Bürgel, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 mit den Beschlüssen Nr. 09/26 und 10/26 die Jahresrechnung der Gemeinde Graitschen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt und dem Bürgermeister sowie dem Beigeordneten in Vertretungsfunktion die Entlastung erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 30.10.2026 bis 14.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Am Markt 1 07616 Bürgel, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

gez. Oliver Kroker

Bürgermeister