für die Ortschaften Buttstädt, Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf
Die Sprechstunde der Schiedspersonen findet nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036373/41110 im Gebäude der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt statt.
Die Schiedsstelle ist für die im § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuche bei den Vergehen:
| 1. | des Hausfriedensbruches (§ 123 Strafgesetzbuch StGB) |
| 2. | der Beleidigung (§§ 3, 185 bis 187a und 189 StGB) |
| 3. | der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) |
| 4. | der einfachen, gefährlichen und fahrlässigen Körperverletzung (§§ 223, 223a und 230 StGB) |
| 5. | der Bedrohung (§ 241 StGB) |
| 6. | der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) |
und für einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (ThürSchieStG) sowie der in 1/97 erlassenen Durchführungsvorschriften zum ThürSchieStG zuständige Vergleichsbehörde.
Blose
Bürgermeister