Vorlagen-Nr. GR 2023/0165
Aktenzeichen: 023.13; 022.3
(ID: 053195)
34. Sitzung des Gemeinderates Buttstädt
am 27.11.2023 TOP 12-nicht öffentlich-
Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der automatischen Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt für das Jahr 2024
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 17.05.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt die automatische Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde festgelegt.
Konkret heißt das: geplante Gesamtausgaben (Lohnkosten, Betriebskosten) abzüglich geplanter Gesamteinnahmen (Zuschüsse vom Land gem. § 25, Spenden etc.). Von den übrigen Gesamtausgaben sollen 30% auf die Elternbeiträge umgelegt werden. Diese 30% werden durch die geplante Kinderanzahl geteilt, sodass man auf einen monatlichen Elternbeitrag kommt, für das 1. Kind im Alter ab 3 Jahre.
Zudem ist folgende Staffelung vorgesehen:
| 1. Kind | Geschwisterkind |
| 0 - 1 Jahr | 150 % | 128 % |
| 1 - 3 Jahre | 110 % | 94 % |
| 3 Jahre bis Schulbeginn | 100 % | 85 % |
Aufgrund der Änderung der Trägerschaft zum 01.01.2024 und der damit einhergehenden Veränderung der Finanzierung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt, diese Anpassung der Gebühren bis zum 31.08.2024 auszusetzen.
Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 4 | Enthaltungen: 2 |
Buttstädt, den 27.11.2023
Hendrik Blose — (Dienstsiegel)
Bürgermeister