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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Auszug aus der Niederschrift

Bekanntmachung der im öffentlichen Teil der Sitzung am 27.11.2023 gefassten Beschlüsse

und Auszug aus der Niederschrift

Ort: Rathaus Buttstädt, Marktplatz 1, 99628 Buttstädt

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Hendrik Blose

Bürgermeister

Cornelia Kitz

Schriftführerin

T A G E S O R D N U N G

- öffentlicher Teil -

 —  Beschluss-Nr.

1.

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-

2.

Bürgerfrageviertelstunde

-

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023

GR 2023/34/609

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 33. Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2023

GR 2023/34/610

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt (Kita-Benutzungssatzung vom...)

GR 2023/34/611

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom...

GR 2023/34/612

7.

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Buttstädt über die Freiwillige Feuerwehr vom...

GR 2023/34/613

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Betriebes gewerblicher Art zur Betreibung des Freibades Buttstädt

GR 2023/34/614

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Kauf von Mährobotern für das Schwimmbad

GR 2023/34/615

9.1.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe "Erwerb Mähroboter für das Schwimmbad"

GR 2023/34/616

10.

Anfragen und Mitteilungen

-

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-öffentlich-

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung.

Die Einladung ist allen form- und fristgerecht zugegangen.

Mit 16 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates ist dieser beschlussfähig.

Besonders begrüßt er Frau Gutjahr als neue Amtsleiterin für den Bereich Kindertagesstätten in der Gemeinde.

Frau Gutjahr stellt sich und ihr Aufgaben- und Tätigkeitsfeld kurz vor.

Mit der Übernahme der Kindertageseinrichtungen sind ab 01.01.2024 305 Kinder zu betreuen.

12 Hauswirtschaftskräfte, 52 Pädagogen und zusätzlich 3 Erzieher als Bedarfspersonal („Springer“) werden dann bei der Gemeinde Buttstädt beschäftigt sein.

Der Bestand an EDV-Technik wurde bereits erfasst und entsprechend des Bedarfs ergänzt.

Es hat ein Mitarbeiterabend mit allen Mitarbeitern stattgefunden.

Herr Blose informiert zusätzlich über den Personalschlüssel, die Verteilung der Mitarbeiter auf die Einrichtungen und die Zuordnung des Bedarfspersonals.

Zurzeit läuft die pädagogisch-inhaltliche Vorbereitung.

TOP 2

Bürgerfrageviertelstunde

-öffentlich-

Die Kanaldeckel in der Gabelsbergerstraße in Höhe der Hausnummern 1 und 9 liegen nach der Aufbringung der Asphaltdecke immer noch wesentlich zu tief und stellen eine Unfallgefahr dar.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/609

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Tagesordnung der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023.

Es gibt keine Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 33. Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/610

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 33. Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2023.

Es gibt keine Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt

(Kita-Benutzu 27.11.2023)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/611

Antrag auf Änderung im § 5 Abs. 2:

Änderung von 5 auf 10 Kalendertage

Neuer Wortlaut:

„Die Bescheinigung soll auch Hinweise auf Unverträglichkeiten und Allergien enthalten und darf nicht älter als 10 Kalendertage sein.“

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt (Kita-Benutzungssatzung vom 27.11.2023).

Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 27.11.203

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/612

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom ….

Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Für die vorgeschlagene Angleichung der Verpflegung in den Kindereinrichtungen besteht eine Mitwirkungspflicht des Elternbeirates.

Sie wird vorab noch einmal mit den Leiterinnen der Einrichtungen diskutiert.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Buttstädt über die Freiwillige Feuerwehr vom 27.11.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/613

Sachdarstellung:

Gemäß § 14 Abs. 1 ThürBKG dürfen den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Sie sind von der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen freizustellen. Nach § 14 Abs. 2 ThürBKG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt für den Arbeitsausfall fortzuzahlen, wobei privaten Arbeitgebern auf Antrag das fortgezahlte Arbeitsentgelt und der Arbeitgeberanteil erstattet wird.

Bei beruflich Selbständigen oder freiberuflich Tätigen sind keine direkten Arbeitsentgelte erstattungsfähig. § 14 Abs. 2 Satz 5 ThürBKG sieht vor, dass für diesen Personenkreis auf Antrag während der Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der erlittene Verdienstausfall in Form pauschalierter Stundenbeträge ersetzt wird. Über die Höhe gibt es keine Festlegung. § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürBKG besagt, dass die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Satzung zu regeln sind, soweit sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt.

Aus vorgenannten Gründen wird dem Gemeinderat empfohlen, als Ersatz für den erlittenen Verdienstausfall durch die Teilnahme an durch die zuständige Leitstelle angeordneten Einsätzen sowie Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bei beruflich Selbständigen oder freiberuflich Tätigen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) einen angemessenen pauschalen Stundenbetrag in Höhe von 32,00 Euro, begrenzt auf den Tageshöchstsatz von 256,00 Euro, festzulegen und in die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Buttstädt vom 02.03.2020 aufzunehmen.

Die Höhe des Festbetrages wurde analog der Verwaltungsvorschrift VVErstattung-TLFKS in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung vom 02.10.2019 zum Ersatz des Verdienstausfalls von beruflich Selbstständigen und freiberuflich Tätigen bei der Teilnahme an Lehrgängen der Thüringer TLFKS übernommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Buttstädt über die Freiwillige Feuerwehr vom 27.11.2023.

Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Vorgabe, neben den Feuerwehren auch Wasserwehren zu gründen, wird die Gemeinde Buttstädt folgen.

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Betriebes gewerblicher Art zur Betreibung des Freibades Buttstädt

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/614

Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 28.09.2023 hat der bisherige Betreiber, der Arbeiter-Samariter- Bund, die Trägerschaft des Freibades zum 31.12.2023 gekündigt. Demzufolge wird das Freibad in Buttstädt ab dem 01.01.2024 in die kommunale Trägerschaft überführt. Durch das Bestehen einer Bade- und Entgeltordnung ist eine privatrechtliche Fortführung zu empfehlen. Dies setzt die Gründung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) voraus. Sinngemäß des § 4 Absatz 1 Körperschaftssteuergesetz sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Die Besteuerung der BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts fordert den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Einrichtungen sollen dann als BgA besteuert werden, wenn sie nicht überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen. Ausübung öffentlicher Gewalt ist eine Tätigkeit, die der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümlich und vorbehalten ist. Demgegenüber liegt Ausübung der öffentlichen Gewalt nicht vor, wenn sich die Körperschaft durch ihre Einrichtung in den wirtschaftlichen Verkehr einschaltet und eine Tätigkeit entfaltet, die sich ihrem Inhalt nach von der Tätigkeit eines privaten gewerblichen Unternehmens nicht wesentlich unterscheidet.

Handelt eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, soweit sie dies im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art erfolgt, sind Leistungen umsatzsteuerbar.

Die Betreibung des Freibades erfüllt diese Voraussetzungen. Damit ist eine Gründung einer BgA zu empfehlen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt für die Betreibung des Bades ab dem 01.01.2024 die Gründung eines Betriebes gewerblicher Art nach den Bestimmungen des § 4 Körperschaftsgesetz.

Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Die Einnahmen in Höhe von 27.000 € und die Ausgaben in Höhe von 140.000 € sind bereits in den Haushaltsplan 2024 eingearbeitet.

Die Stelle für den Fachangestellten für Bäderbetriebe („Bademeister“) ist ausgeschrieben.

Weiterhin sollen sechs Rettungsschwimmer, ein Kassierer und eine Reinigungskraft angestellt werden. Eine halbe Planstelle Bauhofmitarbeiter ist ebenfalls vorgesehen.

Für die durch den Pächter gekündigte Betreibung des Kioskes läuft momentan ein Interessenbekundungsverfahren.

Sollte sich kein neuer Betreiber finden, muss die Versorgung anderweitig abgesichert werden.

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung über den Kauf von Mährobotern für das Schwimmbad

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/615

Sachdarstellung:

Mit der Übernahme des Schwimmbads in die Trägerschaft der Gemeinde ist die Anschaffung von Mährobotern zur Pflege der Rasenflächen angedacht. Hierfür wurden 3 Angebote eingeholt, die Firmen signalisierten, dass die Angebote nur bis Jahresende gehalten werden können, da im neuen Jahr mit einer Preissteigerung von ca. 10 % zu rechnen ist. Daher ist eine Anschaffung noch in diesem Jahr ratsam, hierfür ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.

Das günstigste Angebot hat die Firma Nägler Garten- und Forstgeräte in Höhe von 18.857,87 € abgegeben, die Finanzierung soll über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung der Mähroboter in Höhe von 18.857,87 € durch eine Entnahme aus der Rücklage zu decken.

Der HFA hat die Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20.11.2023 empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 9.1

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe "Erwerb Mähroboter für das Schwimmbad"

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/34/616

Sachdarstellung:

Mit der Übernahme des Schwimmbads in die Trägerschaft der Gemeinde ist die Anschaffung von Mährobotern zur Pflege der Rasenflächen angedacht. Hierfür wurden 3 Angebote eingeholt, die Firmen signalisierten, dass die Angebote nur bis Jahresende gehalten werden können, da im neuen Jahr mit einer Preissteigerung von ca. 10 % zu rechnen ist. Daher ist eine Anschaffung noch in diesem Jahr ratsam, hierfür ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.

Das günstigste Angebot hat die Firma Nägler Garten- und Forstgeräte in Höhe von 18.857,87 € abgegeben, die Finanzierung soll über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den Erwerb der Mähroboter für das Schwimmbad von der Firma Nägler Garten- und Forstgeräte entsprechend des Angebotes in Höhe von 18.857,87 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 16

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 10

Anfragen und Mitteilungen

-öffentlich-

Herr Mechelt informiert, dass das Waldbrandlöschfahrzeug des Landkreises Sömmerda im OT Olbersleben stationiert ist und erläutert technische Details.

Es handelt sich um ein neues Fahrzeug, welches sowohl bundesweit als auch in unserem Bereich bei Waldbrandereignissen eingesetzt werden soll.

Für Wartung und Reparaturen kommt der Landkreis auf.

Für den OT Rudersdorf wurde ein Tragkraftspritzenfahrzeug umgebaut, welches künftig dort für Einsätze zur Verfügung steht.

Das bisherige Fahrzeug kann dann verkauft werden.

Der MTW aus dem OT Olbersleben wird künftig im OT Ellersleben stationiert sein.

Herr Heller teilt mit, dass die Veranstaltung zum Quartierskonzept in Guthmannshausen unbefriedigend war.

Der Referent war akustisch sehr schlecht zu verstehen und nicht gewillt lauter zu sprechen.

Am 28.11.2023 findet ohnehin eine Telefonkonferenz mit der DSK statt, in der das thematisiert werden kann.

Es ist seitens des GUV angedacht im OT Hardisleben den Bereich Lossa - Abzweig Beigraben in der 50. KW 2023 zu beräumen.

Der Mühlgraben im OT Kleinbrembach ist bereits hervorragend geräumt, sodass der Zulauf zum Staubecken wieder gewährleistet ist.