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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Verpflegungskostenordnung Kindertagesstätte Großbrembach

Kostenordnung

über die Verpflegungskosten

für die Kindertageseinrichtung „Bummi“ in Großbrembach

vom 15.01.2024

§ 1

Geltungsbereich

Die Kostenordnung gilt für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Buttstädt, „Bummi“ in Großbrembach.

§ 2

Grundlage der Kostenerhebung

Die Gemeinde Buttstädt hat mit dem Diakoniewerk Apolda gGmbH einen Vertrag über die Lieferung der Mittagsversorgung und der Getränkeversorgung in der Kindertageseinrichtung „Bummi“ in Großbrembach geschlossen. Für die Inanspruchnahme der Verpflegung werden Kosten nach Maßgabe dieser Kostenordnung berechnet.

§ 3

Schuldner

(1) Schuldner sind die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen, sie haften als Gesamtschuldner. Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrenntlebenden Eltern, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

(2) Eltern im Sinne dieser Satzung sind:

a)

die jeweiligen Personensorgeberechtigten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) oder

b)

die Eltern im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII.

§ 4

Entstehung und Ende der Kosten

Die Zahlungsverpflichtung für die Inanspruchnahme des Verpflegungsangebotes beginnt mit der Anmeldung zur Verpflegung und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung zur Verpflegung.

§ 5

Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungskosten

Das Diakoniewerk Apolda gGmbH stellt monatlich den Eltern, nach dem Umfang der Inanspruchnahme, die Verpflegungskosten in Rechnung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Diakoniewerk Apolda gGmbH, eine Zahlung in der Kindertageseinrichtung ist nicht möglich.

§ 6

Bemessung der Verpflegungskosten

(1) In der Kindertageseinrichtung „Bummi“ in Großbrembach wird folgende Verpflegung angeboten:

(2) Kinder, die bis 7.30 Uhr in der Kindertageseinrichtung bzw. beim Diakoniewerk Apolda gGmbH entschuldigt sind, sind von der Zahlung der Verpflegungskosten befreit.

§ 7

Inkrafttreten

Die Kostenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Buttstädt, den 15.01.2024

Blose

Bürgermeister