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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Verpflegungskostenordnung Kindertagesstätte Olbersleben

Kostenordnung

über die Verpflegungskosten

für die Kindertageseinrichtung „Zwergenland“

in Olbersleben vom 15.01.2024

§ 1

Geltungsbereich

Die Kostenordnung gilt für die Kindertageseinrichung der Gemeinde Buttstädt, „Zwergenland“ in Olbersleben.

§ 2

Grundlage der Kostenerhebung

Die Gemeinde Buttstädt hat mit dem Diakoniewerk Apolda gGmbH einen Vertrag über die Lieferung der Mittagsversorgung für die Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ in Olbersleben geschlossen. Für die Inanspruchnahme der Verpflegung werden Kosten nach Maßgabe dieser Kostenordnung berechnet.

§ 3

Schuldner

(1) Schuldner sind die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen, sie haften als Gesamtschuldner. Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrenntlebenden Eltern, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

(2) Eltern im Sinne dieser Satzung sind:

a)

die jeweiligen Personensorgeberechtigten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) oder

b)

die Eltern im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII.

§ 4

Entstehung und Ende der Kosten

Die Zahlungsverpflichtung für die Inanspruchnahme des Verpflegungsangebotes beginnt mit der Anmeldung zur Verpflegung und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung zur Verpflegung oder der Abmeldung oder dem Ausschluss vom Besuch der Kindertageseinrichtung.

§ 5

Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungskosten

(1) Das Diakoniewerk Apolda gGmbH stellt monatlich den Eltern, nach dem Umfang der Inanspruchnahme, die Mittagsversorgung in Rechnung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Diakoniewerk Apolda gGmbH, eine Zahlung in der Kindertageseinrichtung ist nicht möglich.

(2) Die Gemeinde stellt den Eltern monatlich Getränkekosten als Pauschalbetrag in Rechnung. Diese erfolgt über eine Jahresrechnung mit den monatlichen Fälligkeitsterminen. Die Zahlung soll bargeldlos erfolgen, eine Zahlung in der Kindertageseinrichtung ist nicht möglich. Barzahlungen sind nur in der Kasse der Gemeinde Buttstädt möglich.

§ 6

Bemessung der Verpflegungskosten

(1) In der Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ in Olbersleben wird folgende Verpflegung angeboten:

Das Mittagessen wird durch „Diakoniewerk Apolda gGmbH“ geliefert, die Getränke durch die Kindertageseinrichtung direkt angeboten.

(2) Kinder, die bis 7.30 Uhr in der Kindertageseinrichtung entschuldigt sind, sind von der Zahlung der Verpflegungskosten befreit.

§ 7

Inkrafttreten

Die Kostenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Buttstädt, den 15.01.2024

Blose

Bürgermeister