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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

1. Änderung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in Buttstädt vom 10.12.2024

Aufgrund der Änderung des Dienstleistungsvertrages zur Mittagsversorgung durch die Apetito AG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 27.11.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt in seiner Sitzung am 10.12.2024 die 1. Änderung der Kostenordnung für die Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in Buttstädt beschlossen:

Artikel 1

Der § 6 Abs. 1 „Bemessung der Verpflegungskosten“ wird geändert und erhält folgende Fassung:

(1) Die Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in Buttstädt bietet eine Vollverpflegung zu folgenden Kosten an:

Frühstück und Vesper werden über die Kindertageseinrichtung direkt angeboten. Das Mittagessen wird durch „Apetito“ geliefert.

Artikel 2

Alle weiteren Bestimmungen dieser Kostenordnung bleiben unverändert.

Artikel 3

Die 1. Änderung der Kostenordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Buttstädt, den 10.12.2024

Blose

Bürgermeister