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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Hendrik Blose

Cornelia Radke

Bürgermeister

Schriftführerin

TAGESORDNUNG

- öffentlicher Teil -

 —  Beschluss-Nr.

1.

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-

2.

Bürgerfrageviertelstunde

-

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 4. Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2024

GR

2024/04/063

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024, öffentlicher Teil

GR

2024/04/064

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Wahl des Bürgermeisters der Landgemeinde Buttstädt und des Ortschaftsbürgermeisters für die Ortschaft Kleinbrembach am 02.03.2025

GR

2024/04/065

6.

Beratung und Beschlussfassung zum Planerauswahlverfahren "Sanierung Sportplatz Buttstädt" (Tischvorlage)

GR

2024/04/066

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Buttstädt (Baumschutzsatzung) vom 05.11.2024

GR

2024/04/067

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/712

GR

2024/04/068

9.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/713

GR

2024/04/069

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024

GR

2024/04/070

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024

GR

2024/04/071

12.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung "Pflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten in der Landgemeinde Buttstädt, Landschaftsbauarbeiten"

GR

2024/04/072

13.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung "Straßenbeleuchtung der Landgemeinde Buttstädt, Machbarkeitsstudie zur LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung"

GR

2024/04/073

14.

Einbringung Haushalt 2025

15.

Auswertung Schwimmbadsaison 2024

16.

Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme B-Plan Windvorrangfläche Windpark Roldisleben, Gemarkung Rastenberg

GR

2024/04/074

17.

Übergabe des Berichtes über die überörtliche vergleichende Prüfung "Kommunale Zusammenarbeit von Gemeinden" des Thüringer Rechnungshofes an die Fraktionsvorsitzenden

(per Mail am 22.10.24)

18.

Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.07.2024 und der 2. Sitzung vom 13.08.2024

(Anlage 1)

19.

Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 16.07.2024

(Anlage 2)

20.

Anfragen und Mitteilungen

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-öffentlich-

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Gäste, Ortschaftsbürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung. Er stellt fest, dass die Einladung allen form- und fristgerecht zugegangen ist.

18 von 21 Ratsmitgliedern sind anwesend.

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

TOP 2

Bürgerfrageviertelstunde

-öffentlich-

Es gibt keine Bürgeranfragen.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 4. Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2024

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/063

Sachdarstellung:

Vier Beschlussvorlagen wurden den Gemeinderäten als Tischvorlagen vor der heutigen Sitzung ausgereicht.

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung zum Planerauswahlverfahren "Sanierung Sportplatz Buttstädt"

TOP 12:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung „Pflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten in der Landgemeinde Buttstädt, Landschaftsbauarbeiten.

TOP 13:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung "Pflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten in der Landgemeinde Buttstädt, Landschaftsbauarbeiten"

TOP 16:

Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme B-Plan Windvorrangfläche Windpark Roldisleben, Gemarkung Rastenberg

Der Bürgermeister lässt über die Zulassung der Tischvorlagen einzeln abstimmen.

Die Zulassung aller vier Beschlussvorlagen erfolgt einstimmig (18 Ja-Stimmen).

Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung über seine 4. Sitzung am 05.11.2024 mit den vorstehenden vier zugelassenen Beschlussvorlagen.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024, öffentlicher Teil

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/064

Gemeinderat Koitek möchte wissen, ob es zur Hauptsatzung § 9 Abs. 6 „Bewirtschaftung Ortschaftsbudget), die nach seiner Meinung durch den Ortschaftsrat erfolgen soll, neue Informationen gibt? Herr Blose informiert, dass die Hauptsatzung noch bei der Kommunalaufsicht zur Genehmigung liegt und danach darüber informiert wird.

Herr Koitek spricht nochmals die Parksituation und die Geschwindigkeitsübertretungen in der Scheltgasse in Buttstädt an. Der Bürgermeister erläutert, dass es dazu einen Termin vor 14 Tagen gab mit ca. 12 Anwohnern. Daraus ist eine Handlungsempfehlung hervorgegangen. Es wird an einer Problemlösung gearbeitet. Das Straßenverkehrsamt wird eingebunden, um die Parksituation während der Badesaison zu entschärfen. Die Geschwindigkeitsübertretungen sollen durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Es wird ein Verkehrsspiegel durch die Gemeinde aufgestellt.

Die Bürgeranfrage zum Oberflächenwasser im Außenbereich in der Ortschaft Olbersleben wurde geklärt.

Ein Vororttermin mit Bürgermeister, Vertretern der Gemeindeverwaltung und der Unteren Wasserbehörde fand statt. Durch die Gemeindearbeiter wurde eine funktionierende Lösung hergestellt.

Herr Hildebrandt hat eine Nachfrage zur Hauptsatzung, die in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Er war der Meinung, dass als Entschädigung für die Beigeordneten der Höchstsatz angenommen wurde. Im Protokoll steht der Mindestsatz.

Der Bürgermeister stellt die Anfrage an das Gremium, wenn das gewünscht ist, soll der Sachverhalt in den Fraktionen besprochen werden.

[Anmerkung zum Protokoll: In der Mitschrift zur Gemeinderatssitzung wurde der Begriff „Mindestsatz" für die Entschädigung der Beigeordneten notiert.]

Der Gemeinderat beschließt den öffentlichen Teil seiner Niederschrift der 3. Sitzung vom 17.09.2024 ohne Änderungen und Ergänzungen.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung über die Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Wahl des Bürgermeisters der Landgemeinde Buttstädt und des Ortschaftsbürgermeisters für die Ortschaft Kleinbrembach am 02.03.2025

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/065

Sachdarstellung:

Am 02.03.2025 (mögliche Stichwahl am 16.03.2025) finden die Wahlen des Bürgermeisters der Landgemeinde Buttstädt und des Ortschaftsbürgermeisters für die Ortschaft Kleinbrembach statt. Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz wird Frau Madeleine Krebs zur Wahlleiterin und Herr Christopher Nagel zum stellvertretenden Wahlleiter für diese Kommunalwahlen berufen.

Der Gemeinderat beschließt: Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz wird Frau Madeleine Krebs zur Wahlleiterin und Herr Christopher Nagel zum stellvertretenden Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters der Landgemeinde Buttstädt und die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Kleinbrembach am 02.03.2025 (mögliche Stichwahl am 16.03.2025) berufen.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung zum Planerauswahlverfahren "Sanierung Sportplatz Buttstädt" (Tischvorlage)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/066

Sachdarstellung:

Die EU-weite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nach VgV erfolgte am 17.7.2024. Bis zum Ende der Teilnahmefrist am 16.8.2024 waren 10 Teilnahmeanträge fristgerecht eingegangen.

Durch die das Verfahren im Auftrag der Landgemeinde Buttstädt betreuende DSK erfolgte die formale Prüfung. Alle Bewerber konnten ihre Eignung nachweisen, Ausschlüsse waren nicht erforderlich. Da fünf Bewerber unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien die maximale Bewertung erhielten, entschied sich der Auftraggeber dafür, diese Büros zur Angebotsabgabe aufzufordern Entsprechend wurden am 13.9.2024 fünf Bieter aus Erfurt (2), Königs Wusterhausen, Leipzig/Erfurt (1) und Mellingen zur Angebotsabgabe und Vergabeverhandlung eingeladen.

Bieterfragen waren nur in geringem Umfang zu „Formalien" gestellt worden, die fristgerecht beantwortet wurden:

1.

Was soll genau im kommunalen Vertragsmuster KVM ausgefüllt werden? -> Angaben zum AN + § 7

Angaben entsprechend des eingereichten Angebotes

(Honorarzone, -satz, Stundensätze, Nebenkosten etc.)

2.

Soll die Präsentation tatsächlich bis spätestens zum 23.10.24 übermittelt werden? -> Ja!

Am 26.9.24 erfolgte eine Absage eines Bieters aus Erfurt (Kapazitätsgründe). Bis zum 10.10.2024 wurden vier Angebote fristgemäß eingereicht und anschließend geprüft.

Die Vergabeverhandlungen fanden am 24.10.2024 im Rathaus in Buttstädt statt. Die Jury bildeten Herr Blose (Bürgermeister der Landgemeinde) und Frau Thiel (Bauamt der Landgemeinde) sowie Herr Matzat (Ortschaftsrat), Herr Schäler und Herr Thiel (SV Empor Buttstädt).

Durch die Jury wurden in den Verhandlungsgesprächen die folgenden, bekanntgemachten Zuschlagskriterien (mit unterschiedlichen Wichtungen) bewertet:

Qualität

-

Darstellung der Arbeitsweise und Projektorganisation bei einem vergleichbaren Projekt (20%)

-

Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement (10%)

-

personelle Besetzung Projektleiter:in, Projektbearbeiter:in und Bauleiter:in (in der Summe 10%)

-

Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen, insbesondere: Darstellung der Herangehensweise, Erläuterung planerischer/gestalterische Ansätze für die Herstellung der Freiflächen gem. Aufgabenstellung (ggf. auch Änderungsvorschläge/alternative Lösungsansätze etc. sowie zu Kosten, ggf. ergänzend erforderliche Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten sowie zum möglichen zeitlichen Ablauf (25%)

-

Präsentation (5%)

Die ebenfalls bekanntgemachten Preis-/Honorarkriterien gehen wie folgt in die Bewertung ein:

-

Honorarangebot (25%)

-

Stundensätze Projektleiter:in (2), Projektbearbeiter:innen (2) und Bauleiter:in (1), (d. h. Summe 5%).

Von allen Bietern wurden im Ergebnis der Vergabeverhandlung bis zum 29.10.24, 10:00 Uhr finale Angebote vorgelegt. Die Bewertung durch die Jury unter Einbeziehung der Angebote führte zu folgenden Ergebnissen:

Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung ist das Büro Ahner Landschaftsarchitektur Part. mbB, Königs Wusterhausen der geeignetste Bieter. Die Jury empfiehlt demzufolge die (stufenweise) Auftragsvergabe für die Planungsleistungen nach § 39 HOAI Objektplanung für Freianlagen für die Neugestaltung der Sportanlage in Buttstädt an

Ahner Landschaftsarchitektur Part. mbB, Königs Wusterhausen

Die Absage an die unterlegenen Bieter wird nach Rückbestätigung durch die Landgemeinde Buttstädt umgehend elektronisch übermittelt. Ungeachtet dessen erfolgt die Beschlussfassung somit vorbehaltlich, da die „Wartefrist", d. h. das innerhalb von 10 Tagen nach dieser Information keine Einsprüche etc. geltend gemacht wurden, noch nicht abgelaufen ist.

Die Auftragssumme für die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 3-4 beläuft sich demnach auf 60.411,05 € (incl. MwSt.).

Der Gemeinderat beschließt, dem Planungsbüro Ahner Landschaftsarchitektur Part. mbB, Schlossstraße 7, 15711 Königs Wusterhausen den Auftrag zur Ausführung der Leistung mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 60.411,05 € zu erteilen.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Buttstädt (Baumschutzsatzung) vom 05.11.2024

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/067

Frau Patommel erläutert die allen Gemeinderäten vorliegende Baumschutzsatzung.

Folgende Änderungsanträge werden gestellt:

Änderungsantrag 1 - § 5 Absatz 2 Gemeinderat Koitek:

(2) Von den Verboten des § 4 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. Eine Befreiung kann auch aus Gründen des Allgemeinwohls sowie zur Brauchtumspflege erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Änderungsantrag 2 - § 6 Absatz 1 Antrag des Bürgermeisters:

(1) Wird für die Beseitigung eines geschützten Baumes eine Ausnahme nach § 5 erteilt, ist der Antragsteller in einer von der Gemeinde vorgegebenen Frist üblicherweise zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes.

Beträgt der Stammumfang bis zu 80 cm, ist als Ersatz für den entfernten Baum ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 12 cm zu pflanzen; beträgt der Stammumfang mehr als 80 cm, ist für jeweils weitere angefangene 40 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. Die Genehmigungsbehörde behält sich eine Abnahme der Pflanzung vor.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Änderungsantrag 3 - § 6 Absatz 1 Gemeinderat Koitek:

(1) Wird für die Beseitigung eines geschützten Baumes eine Ausnahme nach § 5 erteilt, kann der Antragsteller in einer von der Gemeinde vorgegebenen Frist üblicherweise zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes.

Beträgt der Stammumfang bis zu 80 cm, ist als Ersatz für den entfernten Baum ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 12 cm zu pflanzen; beträgt der Stammumfang mehr als 80 cm, ist für jeweils weitere angefangene 40 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. Die Genehmigungsbehörde behält sich eine Abnahme der Pflanzung vor.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Änderungsantrag 4 - § 6 Absatz 1 Gemeinderat Koitek:

§ 9 - Betreten von Grundstücken

(1) Die Beauftragten der Gemeinde Buttstädt sind berechtigt, nach angemessener Vorankündigung zum Zwecke der Durchführung dieser Satzung Grundstücke zu betreten und im Rahmen dieser Satzung erforderliche Untersuchungen und Ermittlungen durchzuführen. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten auszuweisen.

(2) Bei Gefahr im Verzug kann auf eine Vorankündigung verzichtet werden.

§ 9 soll, da sein Inhalt gesetzlich geregelt ist, gestrichen werden.

Alle nachfolgenden Paragraphen verschieben sich entsprechend.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltung

Die vorstehenden Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Buttstädt (Baumschutzsatzung) vom 05.11.2024. Die geänderte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/712

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/068

Sachdarstellung:

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat die am 06.05.2024 vom Gemeinderat beschlossene Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024 beanstandet. Aus diesem Grund ist der Beschluss Nr. GR 2024/40/712 „Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024" aufzuheben.

Frau Krebs informiert über formale Änderungen, die in die Satzung eingearbeitet wurden. Anfragen zu beiden Satzungen gibt es nicht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/712 „Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024"

Herr Jan Kämmer war abwesend und nahm nicht an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/713

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/069

Sachdarstellung:

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat die am 06.05.2024 vom Gemeinderat beschlossene Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024 beanstandet. Aus diesem Grund ist der Beschluss Nr. GR 2024/40/712 „Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024" aufzuheben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2024/40/712 „Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 06.05.2024"

Herr Jan Kämmer war abwesend und nahm nicht an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/070

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Herr Jan Kämmer war abwesend und nahm nicht an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

TOP 11

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/071

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Buttstädt vom 05.11.2024. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Herr Jan Kämmer war abwesend und nahm nicht an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

TOP 12

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung "Pflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten in der Landgemeinde Buttstädt, Landschaftsbauarbeiten" (Tischvorlage)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/072

Sachdarstellung:

Viele bestehende Bäume in der Landgemeinde haben ihre Vitalität verloren und mussten gefällt werden. Ziel ist die Ersatzpflanzung und die Schaffung von zusätzlichen Schattenplätzen durch klimaangepasste Strauch- und Baumarten.

Das Projekt erstreckt sich auf die ganze Landgemeinde Buttstädt. Die Maßnahme umfasst die Lieferung und Pflanzung von 92 Bäumen und 311 Sträuchern sowie einer einjährigen Fertigstellungspflege.

Die Leistung wurde nach der VOB freihändig ausgeschrieben, indem das Leistungsverzeichnis an 4 Firmen versandt wurde.

Die Submission, zu der 2 Bieter ihr Angebot abgaben, fand am 28.10.2024 um 11 Uhr statt.

Die sachliche und rechnerische Prüfung der Angebote wurde durch das Bauamt der Gemeinde Buttstädt durchgeführt.

Es wird vorgeschlagen, der Firma Stiftung Finneck, Mühltal 9, 99636 Rastenberg mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 37.874,96 € den Auftrag zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Stiftung Finneck, Mühltal 9, 99636 Rastenberg den Auftrag zur Ausführung der Leistung mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 37.874,96 € zu erteilen.

TOP 13

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeleistung "Straßenbeleuchtung der Landgemeinde Buttstädt, Machbarkeitsstudie zur LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung" (Tischvorlage)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/073

Sachdarstellung:

In der Landgemeinde Buttstädt soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine genaue Bestandsaufnahme über die Straßenbeleuchtung mit insgesamt 1.854 Lichtpunkten durchgeführt und darauf aufbauend ein vollständiges Umrüstkonzept zur energiesparenden LED Technologie mit geeigneter Steuerungstechnik entwickelt werden. Außerdem werden Angaben zu Energieeinsparpotenzialen und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen erarbeitet. Das Ergebnis soll eine umfassende Machbarkeitsstudie als Entscheidungshilfe für zukünftige Investitionsentscheidungen entstehen.

Die Leistung wurde nach Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ausgeschrieben, indem das Leistungsverzeichnis an 5 Firmen versandt wurde.

Die Submission, zu der 3 Bieter ihr Angebot abgaben, fand am 28.10.2024 um 10 Uhr statt.

Die sachliche und rechnerische Prüfung der Angebote wurde durch das Bauamt der Gemeinde Buttstädt durchgeführt.

Es wird vorgeschlagen, der Firma EVF -Energievision Franken GmbH, Schwarzenbacherstraße 2, 95237 Weißdorf mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 26.656,00 € den Auftrag zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt, der Firma EVF -Energievision Franken GmbH, Schwarzenbacherstraße 2, 95237 Weißdorf den Auftrag zur Ausführung der Leistung mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 26.656,00 € zu erteilen.

TOP 14

Einbringung Haushalt 2025

-öffentlich-

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes wurden in der Haupt- und Finanzausschusssitzung besprochen und den Gemeinderäten am 29.10.2024 per Mail zur Verfügung gestellt.

Die Fraktionen haben die Möglichkeit darüber zu beraten, bevor er in die Dezembersitzung des Gemeinderates eingebracht wird. Die im Oktober veröffentlichte Steuerschätzung ist noch einzuarbeiten.

Über die Auswirkungen der neuen Einheitswerte infolge der Grundsteuerreform wurde in der HFA-Sitzung gesprochen. Eine gewaltige Verschiebung beim Einheitswert von den Gewerbegrundstücken zu den Privathäusern ist erkennbar.

Aus diesem Grund schlägt der Bürgermeister vor, einen separaten Beschluss über die neu zu ermittelnden Hebesätze zu fassen.

TOP 15

Auswertung Schwimmbadsaison 2024

-öffentlich-

Auf Grund der Kündigung des vorherigen Betreibers des Schwimmbades, hat die Gemeinde die Betreibung des Schwimmbades selbst übernommen.

Frau Patommel gibt einen Kostenüberblick über die Freibadsaison 2023 und 2024. Trotz der Änderung der Kostenordnung (Zwei Stunden vor Schließung des Schwimmbades wird kein Eintrittsgeld erhoben.), wurden 15.000 € mehr an Eintrittsgeldern eingenommen. Die Energiekosten konnten durch die Errichtung einer zweiten Photovoltaikanlage gesenkt werden.

Trotz zahlreicher Reparaturkosten bei den Pumpenanlagen, Neuanschaffungen, und Investitionen führt Herr Blose aus, dass der Abschluss des Haushaltsjahres sich besser als erwartet darstellt.

Die Eintrittsgelder wurden nicht erhöht, um auch sozial schwachen Bürgern die Möglichkeit zu geben, das Schwimmbad zu nutzen. Thüringenweit erhebt Buttstädt mit die günstigsten Eintrittsgelder.

Die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Sömmerda lief sehr gut und soll auch im nächsten Jahr weitergeführt werden. Auch das Feedback vom Schwimmbadverein hierzu ist sehr gut.

Der Bürgermeister dankt allen Beteiligten, dem Schwimmbadverein, den Rettungsschwimmern, Frau Patommel und Herrn Nagel, dem Netzwerk Regenbogen. Auch der Kioskbetreiber wird im nächsten Jahr weiter machen.

TOP 16

Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme

B-Plan Windvorrangfläche Windpark Roldisleben, Gemarkung Rastenberg (Tischvorlage)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/04/074

Sachdarstellung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat am 12.12.2023 den Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" sowie die Durchführung der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPIG beschlossen. Das Beteiligungsverfahren fand vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 statt.

Diese Vorranggebiete stellen Windenergiegebiete im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dar, so auch das Windvorranggebiet W-8 Olbersleben/ Ostramondra. Im Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen ist das Plangebiet nicht enthalten.

Gemäß Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT), in Kraft getreten durch Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011 vom 01.08.2011, aktualisiert im Entwurf vom 12.09.2019 befindet sich das Plangebiet in einem Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB-17. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist durch den Abstand der Windräder untereinander nach wie vor möglich.

Die Stadt Rastenberg hat keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan und hat aufgrund dessen die die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt" als vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Es liegt ein Vorentwurf mit Arbeitsstand 12.07.2024 für die frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden durch die Stadtverwaltung Rastenberg aufgefordert, sich hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Die Hinweise sollen im Ergebnis einer Zwischenabwägung in den Entwurf eingearbeitet werden.

Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Rastenberg und südlich der Ortslage Roldisleben in der Flur 5, Flur 6 und Flur 7 der Gemarkung Rastenberg sowie der Flur 4 der Gemarkung Roldisleben auf einer Höhenlage zwischen ca. 200 m ü. NHN im Osten und ca. 235 m ü. NHN im Westen und ist ca. 209 ha groß. Es liegt im Außenbereich und ist umgeben von landwirtschaftlichen Fluren.

Die Stadt Rastenberg plant die Errichtung eines Windparks mit acht Windenergieanlagen (WEA).

Diese sollen sich in ihrer Gestaltung den bereits vorhandenen Anlagen im westlich angrenzenden Windpark angleichen. Eine Begrenzung der Höhe ist noch nicht geregelt. Ebenso ist die technische Ausbildung der Windenergieanlagen noch nicht abschließend geklärt. Es ist vorgesehen, die nach Ende des Bebauungsplanverfahrens zur Verfügung stehenden Windenergieanlagen mit den technisch aktuellen Parametern hinsichtlich Effizienz und Umweltverträglichkeit zu realisieren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt" zuzustimmen.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

TOP 17

Übergabe des Berichtes über die überörtliche vergleichende Prüfung "Kommunale Zusammenarbeit von Gemeinden" des Thüringer Rechnungshofes an die Fraktionsvorsitzenden (per Mail am 22.10.24)

-öffentlich-

Der Bericht über die überörtliche vergleichende Prüfung „Kommunale Zusammenarbeit von Gemeinden" des Thüringer Rechnungshofes wurde den Fraktionsvorsitzenden und den Gemeinderäten per Mail zur Verfügung gestellt.

TOP 18

Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.07.2024 und der 2. Sitzung vom 13.08.2024 (Anlage 1)

-öffentlich-

Die gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.07.2024 und der 2. Sitzung vom 13.08.2024 wurden den Gemeinderäten zur Kenntnis gegeben.

TOP 19

Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 16.07.2024 (Anlage 2)

-öffentlich-

Die gefassten Beschlüsse der 1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 16.07.2024 wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

TOP 20

Anfragen und Mitteilungen

-öffentlich-

Die Anfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss bezüglich der verkehrswidrigen Durchfahrt von Verkehrsteilnehmern durch die Michaelisstraße wurde zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion weitergeleitet, die verstärkt Kontrollen dort durchführen soll.

In Kleinbrembach ist nach der Ortschaftsbürgermeisterin auch der Beigeordnete von Amt des Beigeordneten zurückgetreten. Zwei der vier Ortschaftsräte sind ebenfalls zurückgetreten. Ein Nachrücker hat die Wahl zum Ortschaftsrat angenommen. Der Ortschaftsrat Kleinbrembach besteht nun aus 3 Ratsmitgliedern. Der Nachrücker wurde vereidigt. Ein neuer Beigeordneter konnte in der Ortschaftsratssitzung nicht gefunden werden, damit übernimmt der Bürgermeister der Landgemeinde bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte.

Die Vermietung der Räumlichkeiten in der Ortschaft Kleinbrembach wird durch die Verwaltung geklärt.

Gemeinderat Mechelt fragt nach den Terminen für die Aufstellung der Grünschnittcontainer in den Ortschaften. Die Verwaltung wartet auf die Termine des Umweltdienstes. Bis heute Mittag wollte die Umweltdienst GmbH Bescheid geben. Eine telefonische Rücksprache war nicht möglich.

Die Verwaltung ist dran und informiert, sobald die Termine vorliegen.

Gemeinderat Harsch möchte wissen, wann der Jugendklub in Buttstädt wieder geöffent wird.

Frau Frießleben informiert, dass die Mitarbeiterin noch erkrankt ist und es keine konkrete Information gibt, wann sie wieder ihre Tätigkeit aufnehmen kann.

Gemeinderat Mechelt informiert, dass das ausgemusterte Löschgruppenfahrzeug verkauft worden ist.

Die Anfrage zur Straßensperrung am Unterhain wird wie folgt beantwortet.

Auf Grund der mangelnden Standsicherheit des Daches bleibt die Straßensperrung aus Sicherheitsgründen bestehen. Die Zuständigkeit für die Maßnahme liegt beim Landratsamt.

Gemeinderat Hartig spricht an, dass die Feldwege zuwachsen (z.B. an der Bundesstraße nach Nermsdorf) und dort kein Durchkommen mehr ist. Er möchte wissen, wie es hier weitergehen soll.

Der Bürgermeister bittet Herrn Hartig, ihm eine Aufstellung der betreffenden Wege zur Verfügung zu stellen.

Zur Maßnahme „Landwirtschaftlicher Wegebau Stangelweg" (Ellersleben - Richtung Großbrembach) gibt es eine Vor-Ort-Beratung mit dem Fördermittelgeber. Eine Fördermittelquote von 75 % wurde in Aussicht gestellt.

Die Anfrage von Gemeinderat Hartig zu den Blühflächen, beantwortet Herr Nagel dahingehend, dass eine Dauer der Maßnahme für zwei bis drei Jahre geplant war.

Zu seiner Anfrage zur Technik der Gemeindearbeiter (hier in Großbrembach -dauerndes Verstopfen des Rasenmähers bei der Feuchtigkeit des Rasens) wird von Herrn Nagel ausgeführt, dass auf Grund der Witterungslage in diesem Jahr mehr gemäht werden musste, als in den vergangenen Jahren und es auch dementsprechend länger dauerte bis die Gemeindearbeiter überall fertig waren.

Eine Auswertung und Besprechung wird es mit den Bediensteten dazu geben.

Gemeinderat Zeunert fragt nach der Öffnung/Bereitstellung von Jugendzimmern in den Ortschaften.

Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass es hier eine Person geben muss, die die Verantwortung trägt.

Nur dann ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten möglich, wenn gewährleistet wird, dass es dort auch ordentlich und gesittet zugeht.

Gemeinderat Schwanz möchte wissen, wie es mit der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage aussieht?

Die Anlage in Guthmannshausen muss bleiben, weil in Zusammenhang mit der Nähe zur Kindertagesstätte/Schule dafür Fördermittel geflossen sind.

Die zweite Anlage, die jetzt an der Ortseinfahrt von Olbersleben steht, möchte der Bürgermeister gern an die Buttstädter Ortseinfahrt aus Richtung Hauenthal kommend aufstellen, um hier auch eine Verkehrszählung durchführen zu können.

Gemeinderat Harsch möchte wissen, wie es mit dem Spielplatz in Hardisleben weitergeht?

Die Spielgeräte sind bestellt und werden evtl. noch in diesem Jahr geliefert.

Frau Patommel informiert darüber, dass in Buttstädt Ortschild und weitere Verkehrsschilder gestohlen wurden. Die Polizei ermittelt.