für die Stadt Buttstädt und die Gemeinden Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf
Die Sprechstunde der Schiedspersonen findet nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036373/41110 im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt statt.
Die Schiedsstelle ist für die im § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuche bei den Vergehen:
1. | des Hausfriedensbruches (§ 123 Strafgesetzbuch StGB) |
2. | der Beleidigung (§§ 3, 185 bis 187a und 189 StGB) |
3. | der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) |
4. | der einfachen, gefährlichen und fahrlässigen Körperverletzung (§§ 223, 223a und 230 StGB) |
5. | der Bedrohung (§ 241 StGB) |
6. | der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) |
und für einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (ThürSchieStG) sowie der in 1/97 erlassenen Durchführungsvorschriften zum ThürSchieStG zuständige Vergleichsbehörde.
Becker
Gemeinschaftsvorsitzender