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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner 27. Sitzung am 23.01.2023 einstimmig mit Beschluss Nr. GR 2023/27/498 den Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst.

Hiermit wird dieser Beschluss öffentlich bekannt gemacht:

Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung, Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

Sachdarstellung:

Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Hardisleben im Bereich des Aubergweges sowie der Gottlob-König-Straße am Ortsausgang in Richtung Rastenberg.

Hierzu sollen im Bereich des Aubergweges teils bereits bebaute Grundstücke, die bisher im Außenbereich liegen, in den Innenbereich einbezogen werden.

Weiterhin sollen am nordwestlichen Ortsrand in Verlängerung der Gottlob-König-Straße Grundstücke für eine zukünftige Bebauung geschaffen werden.

Die städtebauliche Einordnung dieser zukünftigen Bebauung soll sich an der bestehenden benachbarten Bebauung orientieren.

Mit der Ergänzungssatzung sichert die Gemeinde Buttstädt der Bevölkerung des Ortsteils Hardisleben die Entwicklung von Bauland unter Ausnutzung der bereits vorhandenen örtlichen Infrastruktur.

Mit der Realisierung der Ergänzungssatzung wird gleichzeitig die Gestaltung eines landschaftsräumlich verträglichen Ortsrandes durch entsprechende Grünfestsetzungen gesichert.

Beschluss:

1.

Für das Gebiet der Gemarkung Hardisleben,

Flur 3, Flurstück 291/1 und 292/1,

Flur 2, Flurstücke 124 (teilweise), 123/3 (teilweise) sowie

Flur 1, Flurstücke 50/71, 50/6, 50/5, 50/9, 50/10, 50/11, 50/12, 50/13 (teilweise), 50/14 (teilweise), 50/1 und 50/2 (teilweise) soll eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 aufgestellt werden.

2.

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Bauamt der Gemeinde Buttstädt beauftragt.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

gez. Hendrik Blose

Bürgermeister