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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt, Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt, Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.068.900,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.326.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

312 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

391 v. H.

2.

Gewerbesteuer

397 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.011.400,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.

Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 09.02.2023 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda rechtsaufsichtlich zu Kenntnis genommen.

III.

Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 03.04.2023 für 2 Wochen in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1, während der Sprechzeiten in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei.

Buttstädt, den 10.02.2023

Gemeinde Buttstädt — Siegel

Blose

Bürgermeister