Rathaus Buttstädt, Marktplatz 1, 99628 Buttstädt
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:
| Hendrik Blose Bürgermeister | Cornelia Radke Schriftführerin |
T A G E S O R D N U N G
- öffentlicher Teil -
|
| Beschluss-Nr. |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | - |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 36. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2024 | GR 2024/36/630 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 | GR 2024/36/631 |
| 4. | Bürgerfrageviertelstunde | - |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe für den Straßenbau "Am Seifertsberg" OT Großbrembach | GR 2024/36/632 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleistung "Straßenbau Am Seifertsberg" im OT Großbrembach | GR 2024/36/633 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses GR 2023/34/612 - Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 27.11.2023 | GR 2024/36/634 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 15.01.2024 | GR 2024/36/635 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnungen über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Buttstädt |
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| 9.1. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" in Buttstädt vom 15.01.2024 | GR 2024/36/636 |
| 9.2. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Bummi" in Großbrembach vom 15.01.2024 | GR 2024/36/637 |
| 9.3. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Micky Maus" in Guthmannshausen vom 15.01.2024 | GR 2024/36/638 |
| 9.4. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Hardislebener Spatzen" in Hardisleben vom 15.01.2024 | GR 2024/36/639 |
| 9.5. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Frechdachs" in Mannstedt vom 15.01.2024 | GR 2024/36/640 |
| 9.6. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Zwergenland" in Olbersleben vom 15.01.2024 | GR 2024/36/641 |
| 9.7. | Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung "Rudersdorfer Rübchen" in Rudersdorf vom 15.01.2024 | GR 2024/36/642 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt |
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| 11. | Bekanntgabe der in der 24. und 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses gefassten Beschlüsse |
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| 12. | Bekanntgabe der in der 26., 27., 28. und 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gefassten Beschlüsse |
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| 13. | Anfragen und Mitteilungen | - |
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
und der Beschlussfähigkeit
-öffentlich-
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Ortschaftsbürgermeister, den Beigeordneten und die Mitarbeiter der Verwaltung. Er wünscht allen Anwesenden ein gesundes neues Jahr und hofft auch weiterhin auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Die Einladung ist allen form- und fristgerecht zugegangen. Es sind 20 Ratsmitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung
der 36. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/630
Der Bürgermeister stellt den Antrag, als TOP 9 den Beratungsgegenstand „Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnungen für die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Buttstädt“ mit seinen sieben Unterpunkten für die einzelnen Kindertageseinrichtungen aufzunehmen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig (mit 20 Ja-Stimmen) dafür.
Der Gemeinderat Buttstädt beschließt die Tagesordnung über seine 36. Sitzung am 15.01.2024 mit einer Ergänzung: Als Tagesordnungspunkt 9 wird der Beratungsgegenstand „Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnungen für die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Buttstädt“ mit seinen sieben Unterpunkten für die einzelnen Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift,
öffentlicher Teil,
der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/631
Gemeinderat Mende möchte eine Korrektur der Niederschrift unter Punkt 8:
Gemeinderat Mende hat angeregt, die Planung des Weiterbaus im Rathaus und die Sanierung des Kneippbeckens im Kindergarten Buttstädt zurückzustellen und dafür in der Goethenebenstraße die Balkonsanierung vollumfänglich durchzuführen.
Daraufhin erläutert der Bürgermeister, dass Fördermittel für die Alststadtsanierung gestrichen würden, wenn Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt würden…
Gemeinderat Mende hat weiterhin festgestellt, dass unter Punkt 8 der Niederschrift das Abstimmungsergebnis fehlt. Die Niederschrift wird wie folgt ergänzt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt,
Landkreis Sömmerda, für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.724.500,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.391.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 312 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 391 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 397 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.287.400,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.
Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Buttstädt, den ...
Gemeinde Buttstädt — Siegel
Blose
Bürgermeister
Der Gemeinderat Buttstädt beschließt die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 35. Sitzung vom 18.12.2023 mit vorstehenden Änderungen und Ergänzungen.
TOP 4
Bürgerfrageviertelstunde
-öffentlich-
Gemeinderätin Himmelreich bedankt sich ganz herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr, die dazu beigetragen hat, am 23.12.2023 die Hochwassersituation im Ortsteil Hardisleben in den Griff zu bekommen. Sie lobt die Einsatzbereitschaft der Kameraden und die sehr gute Organisation.
Auch Herr Blose unterstreicht die von der FFW erbrachte Leistung und dankt den Kameradinnen und Kameraden und allen Helfern.
Es machte sich bemerkbar, dass die Papstbrücke saniert und der Beigraben der Lossa geräumt wurden.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über eine
überplanmäßige Ausgabe für den Straßenbau
"Am Seifertsberg" OT Großbrembach
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/632
Sachdarstellung:
Der AZV Scherkonde beabsichtigt den Kanalbau in der Straße „Am Seifertsberg“ in Großbrembach fortzuführen, aufgrund dessen möchte die Gemeinde Buttstädt gleich den Straßenbau mit anschließen.
Im Haushaltsplan 2024 ist die Baumaßnahme „Vorplatz Gasthaus Gängelbach“ mit 25.000 € Ausgaben geplant, diese Maßnahme soll nun verschoben werden und die angesetzten Kosten für den Straßenbau Am Seifertsberg verwendet werden.
Für die Baumaßnahme Am Seifertsberg sind 150.000 € Ausgaben, 97.500 € Einnahmen und ein Eigenanteil in Höhe von 52.500 € anzusetzen. Dieser soll durch die geplanten Mittel in Höhe von 25.000 € und durch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.500 €, welche über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen soll, gedeckt werden.
Der Gemeinderat beschließt die Kosten der Maßnahme „Straßenbau Am Seifertsberg“ durch eine Umschichtung der Mittel „Vorplatz Gasthaus Gängelbach“ (25.000 €) und eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 27.500 € zu decken.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der
Bauleistung "Straßenbau Am Seifertsberg"
im OT Großbrembach (Tischvorlage)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/633
Sachdarstellung:
Der Abwasserzweckverband „Scherkondetal“ beabsichtigt die Erneuerung des Schmutzwasserkanals am Seifertsberg im Ortsteil Großbrembach der Gemeinde Buttstädt.
Den Auftrag zur Bauausführung der Kanalbauarbeiten hat die Firma Landschaftsbau Polivka, Pappelweg 1, 99625 Kölleda, erhalten.
Die Gemeinde Buttstädt möchte die Straße komplett sanieren (Ausführung in Asphalt) und hat dazu drei Angebote für die Straßenbauarbeiten eingeholt.
Das günstigste Angebot in Höhe von 131.960,73 € brutto hat die Firma Landschaftsbau Polivka GmbH aus Kölleda abgegeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Beauftragung der Bauleistung „Straßenbau Asphalt Am Seifertsberg im Ortsteil Großbrembach“ an die Firma Landschaftsbau Polivka GmbH, Pappelweg 1, 99625 Kölleda, in Höhe von 131.960,73 € brutto lt. Angebot.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über die
Aufhebung des Beschlusses GR 2023/34/612 -
Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der
Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 27.11.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/634
Die Kommunalaufsicht hat gegen die am 27.11.2023 beschlossene Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 27.11.2023 rechtsaufsichtliche Bedenken angemeldet.
Am 11.01.2024 fand ein Gespräch mit dem Bürgermeister und Frau Krebs bei der Kommunalaufsicht statt.
Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass es ungünstig sei, die Kindertagesstättenbeiträge und die Verpflegungskosten in einer gemeinsamen Satzung festzulegen. Bei einer Änderung der Verpflegungskosten müsste die Satzung jedes Mal geändert werden und das gesamte Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Weitere Kleinigkeiten sollten geändert werden, die Frau Krebs erläutert.
Die Erstellung von Verpflegungskostenordnungen für die einzelnen Einrichtungen wurde angeregt.
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates GR 2023/34/612 vom 27.11.2023.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung
zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der
Gemeinde Buttstädt vom 15.01.2024 (Tischvorlage)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/635
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Buttstädt vom 15.01.2024.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnungen
über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtungen
in der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Gemeinderat Heller möchte wissen, ob die versendeten Gebührenbescheide rechtskräftig sind, da die Gebührensatzung und die Kostenordnungen erst jetzt beschlossen werden.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Bescheide auf der Grundlage der bestehenden Satzungen erlassen wurden, da ja keine Beitragsanpassung erfolgt ist.
Die Rechtsgrundlagen hängen in den Kindertagesstätten aus.
Außerdem stellt Herr Heller fest, dass die Bescheide ohne die Verpflegungskosten erstellt wurden, er möchte wissen, ob es zwei Bescheide gibt? Dies bejaht Frau Krebs. Es gibt einen Jahresbescheid für Benutzungsgebühr und einen monatlichen Bescheid für die Verpflegungskosten.
Gemeinderat Harsch regt die Vereinheitlichung der Vollverpflegung für alle Kindereinrichtungen an. Gemeinderat Heller spricht die preislichen Unterschiede bei der Verpflegung an.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Eine Änderung setzt immer die Zustimmung des jeweiligen Elternbeirates voraus. Die Verpflegungskosten können immer preislichen Schwankungen seitens der Anbieter unterlegen sein. Die momentan günstigste Variante von Apetito setzt Konvektomaten in den Einrichtungen voraus und auch mehr technisches Personal. Die Kosten hierfür können nicht auf die Verpflegungskosten umgelegt werden.
Der Bürgermeister möchte in den Einrichtungen, die saniert werden, die technischen Voraussetzungen dafür schaffen.
TOP 9.1
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung
über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Sonnenschein" in Buttstädt vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/636
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in Buttstädt vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.2
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über die
Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Bummi" in Großbrembach vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/637
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Bummi“ in Großbrembach vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.3
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über
die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Micky Maus" in Guthmannshausen vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/638
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Micky Maus“ in Guthmannshausen vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.4
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über
die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Hardislebener Spatzen" in Hardisleben vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/639
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Hardislebener Spatzen“ in Hardisleben vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.5
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über
die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Frechdachs" in Mannstedt vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/640
Sachdarstellung
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Frechdachs“ in Mannstedt vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.6
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über
die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Zwergenland" in Olbersleben vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/641
Sachdarstellung
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ in Olbersleben vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9.7
Beratung und Beschlussfassung der Kostenordnung über
die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung
"Rudersdorfer Rübchen" in Rudersdorf vom 15.01.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/36/642
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Kostenordnung über die Verpflegungskosten für die Kindertageseinrichtung „Rudersdorfer Rübchen“ in Rudersdorf vom 15.01.2024.
Die Kostenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung über die
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Der Bürgermeister bezieht sich auf den Landgemeindevertrag und den Wunsch des Ortschaftsrates von Eßleben-Teutleben, den in den 70er Jahren erfolgten Gemeindezusammenschluss der beiden Ortsteile wieder rückgängig zu machen. Bei der Neugliederung zur Landgemeinde 2019 war die Trennung nicht möglich, erst zur nächsten Kommunalwahl. In der letzten Woche fand zu diesem Thema eine Ortschaftsratssitzung statt. Im Vorfeld wurde die Vorgehensweise bei einer Trennung der Ortschaft mit der Kommunalaufsicht abgeklärt. Ein neuer Ortschaftsrat für Eßleben-Teutleben wäre am 26.05.2024 für 4 Tage zu wählen. Eine Neuwahl der Ortschaftsräte für Eßleben und Teutleben würde im Juni 2024 erfolgen müssen. Wie das Wahlverfahren für die neu zu wählenden Ortschaftsbürgermeister ablaufen würde - die Amtszeit des 2018 gewählten Ortschaftsbürgermeisters endet am 24.10.2024 - müsste die Kommunalaufsicht noch prüfen.
In jedem Fall ist eine rechtskräftig geänderte Hauptsatzung vor Verkündung des Wahltermins Voraussetzung. Da der Wahltermin im Januar verkündet werden soll, die Kommunalaufsicht sich 4 Wochen Bearbeitungszeit für die geänderte Hauptsatzung vorbehält und eine Veröffentlichung im Amtsblatt vor Inkrafttreten erfolgen muss, ist die vorhandene Zeit nicht ausreichend, um das Verfahren abzuschließen.
Der Ortschaftsrat möchte die Bürger von Eßleben-Teutleben befragen. In der Augustausgabe der Landgemeindezeitschrift soll der Sachverhalt dargelegt werden, die Durchführung einer Einwohnerversammlung wäre auch denkbar. In jedem Fall soll im Rahmen der Landtagswahl am 1. Sept. 2024 eine Meinungsbildung mittels Abstimmung in einer separaten Wahlurne erfolgen.
TOP 11
Bekanntgabe der in der 24. und 25. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses gefassten Beschlüsse
-öffentlich-
Mit der Einladung sind den Gemeinderäten die in der 24. und 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses gefassten Beschlüsse zur Kenntnis gegeben worden.
TOP 12
Bekanntgabe der in der 26., 27., 28. und 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses gefassten Beschlüsse
-öffentlich-
Mit der Einladung haben die Gemeinderäte die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse der 26. bis 29. Sitzung erhalten.
TOP 13
Anfragen und Mitteilungen
-öffentlich-
Die Amtszeit der Ortschaftsbürgermeisterin, Frau Raube, läuft zum 24.01.2024 aus. Der Ortschaftsrat Kleinbrembach hat sich dafür entschieden, keine Neuwahl für die Amtszeit von 4 Monaten durchzuführen.
Der Beigeordnete, Herr Hildebrandt, wird bis zur Neuwahl am 26.05.2024 die Amtsgeschäfte führen.
Herr Blose bedankt sich bei Frau Raube für die angenehme Zusammenarbeit.
Gemeinderat Heller informiert, dass unbedingt eine Begehung der Lossa stattfinden muss. Es befinden sich Unrat, Äste und Bäume in der Lossa.
Außerdem sind die Einläufe der Straßenentwässerung verschlammt. Herr Heller kann Fotos zur Verfügung stellen.
Herr Nagel informiert über die Gewässerschau mit dem GUV am 21.03.2024.
Herr Blose wird das Ordnungsamt beauftragen, sich die Lossa anzuschauen.
Verunreinigte Straßeneinläufe können jederzeit dem Bauhof gemeldet werden.