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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung

der Gemeinde Buttstädt,

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Märzt 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.724.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.391.900,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (A)

 — 

312 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

391 v. H.

2.

Gewerbesteuer

397 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.287.400,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.

Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 sind gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 24.01.2024 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda rechtsaufsichtlich zu Kenntnis genommen.

III.

Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 25.03.2024 für 2 Wochen in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1, während der Sprechzeiten in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei.

Buttstädt, den 02.02.2024

Gemeinde Buttstädt —  Siegel

Blose

Bürgermeister