Ort: Rathaus Buttstädt, Marktplatz 1, 99628 Buttstädt
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:
| Hendrik Blose Bürgermeister | Cornelia Radke Schriftführerin |
T A G E S O R D N U N G
-öffentlicher Teil-
|
| Beschluss-Nr. |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | - |
| 2. | Bürgerfrageviertelstunde | - |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 | GR 2023/35/620 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023 | GR 2023/35/621 |
| 5. | Vorbereitung Forsteinrichtung Kommunalwaldbetrieb LG Buttstädt, Abstimmung Planungsgrundsätze |
|
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Buttstädt | GR 2023/35/622 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 | GR 2023/35/623 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und -plan 2024 der Gemeinde Buttstädt | GR 2023/35/624 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 | GR 2023/35/625 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 | GR 2023/35/629 |
| 11. | Anfragen und Mitteilungen | - |
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
und der Beschlussfähigkeit
-öffentlich-
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Ortschaftsbürgermeister, Herrn Lüth und Frau Becker vom Thüringer Forstamt Bad Berka und die Mitarbeiter der Verwaltung. Die Einladung ist allen form- und fristgerecht zugegangen. Es sind 16 Ratsmitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 2
Bürgerfrageviertelstunde
-öffentlich-
Es liegen weder schriftliche noch mündliche Anfragen vor.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die
Tagesordnung der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/620
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil um einen Tagesordnungspunkt zu erweitern. Der Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen angenommen.
Die Tagesordnung wird um den TOP 15 erweitert. Der Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilung“ verschiebt sich auf Position 16.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Tagesordnung der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 mit der Erweiterung der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift,
öffentlicher Teil,
der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/621
Im Tagesordnungspunkt 8, vorletzter Satz, muss es richtig heißen.
„Für die gekündigte Betreibung des Kioks läuft momentan ein Interessenbekundungsverfahren.“
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023 mit vorstehender Änderung.
TOP 5
Vorbereitung Forsteinrichtung Kommunalwaldbetrieb LG Buttstädt,
Abstimmung Planungsgrundsätze
-öffentlich-
Herr Lüth, stellv. Forstamtsleiter des Thüringer Forstamtes Bad Berka, gibt einen Überblick über die Forsteinrichtung der Körperschaftswälder der Landgemeinde Buttstädt. Der Vortrag ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Der Sachverhalt soll in allen Ortschaftsräten, die betroffen sind, diskutiert und danach in den Gemeinderat eingebracht werden.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die
Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/622
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.11.2023 und das Schreiben der Gemeinde an das Rechnungsprüfungsamt sind allen Gemeinderäten per Mail zugegangen. Es gibt keine Anfragen dazu.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für die Durchführung des Haushalts 2022 der Gemeinde Buttstädt. Auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.11.2023 wird Bezug genommen. Über die festgestellten Beanstandungen und Prüfungsergebnisse wird schriftlich berichtet.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über die
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/623
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Beigeordnete, Herr Bauer, die Leitung der Sitzung.
Im Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister der Gemeinde Buttstädt gemäß § 80 ThürKO für das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.
Gemäß § 38 ThürKO nahm Herr Blose weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
und -plan 2024 der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/624
Haushaltssatzung, -plan und Finanzplan wurden allen Gemeinderatsmitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt.
Der Bürgermeister und Frau Krebs erläutern die vorliegenden Zahlen. Durch die Übernahme der Kindertagesstätten in die eigene Trägerschaft, den Jugendklub und das Schwimmbad hat sich das Haushaltsvolumen erhöht. Durch den aktuellen Tarifabschluss, den stetigen Preissteigerungen in allen Bereichen ergeben sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Die Gemeinde hat nun insgesamt ca. 100 Bedienstete. Durch den Bürgermeister wird der vorliegende Stellenplan erläutert. Für die Kindertagesstätten wurden 3 „Springerstellen“ zum Einsatz in allen Einrichtungen geschaffen, wenn dort Personal benötigt wird. Es gibt flexible Arbeitsverträge.
Die Kreis- und Schulumlage werden sich erhöhen. Der Schuldendienst beträgt 1 Mio Euro. Aus den Verbindlichkeiten ergeben sich auch Einnahmequellen, z.B. Ärztehaus und Glasfaserausbau.
Im Vermögenshaushalt sind Maßnahmen im Rathaus, Schänkplatz Olbersleben und Riedweg geplant.
Der Erwerb von Ausstattung für die Feuerwehren, die Sanierung des Sanitärtraktes Kleinbrembach, des Sanitärtrakts im Sportlerheim Guthmannshausen sind vorgesehen. Mittel für die Sanierung/Erweiterung von Spielplätzen, der Erwerb von Ausstattung für die Kindertagesstätten und die Sanierung des Kneipbereichs in der Kita Buttstädt sind in den Haushalt eingestellt worden.
Gemeinderat Mende hat angeregt, die Planung des Weiterbaus im Rathaus und die Sanierung des Kneippbeckens im Kindergarten Buttstädt zurückzustellen und dafür in der Goethenebenstraße die Balkonsanierung vollumfänglich durchzuführen. Daraufhin erläutert der Bürgermeister, dass Fördermittel für die Altstadtsanierung gestrichen würden, wenn Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt würden. Daher schlägt die Verwaltung die Weiterentwicklung des Rathauses auch zur Unterbringung der Verwaltung vor.
Gemeinderat Bauer stellt fest, dass die Weiterführung der Abwasseranbindung in Hardisleben nicht im Haushaltsplan vorgesehen ist. Die Errichtung der vollbiologischen Kleinkläranlagen war für die Dauer von 10 Jahren genehmigt worden. Er möchte wissen, wie es hier weitergeht?
Die Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser hat Guthmannshausen und noch zwei weitere Maßnahmen in den Haushalt aufgenommen. Wenn keine Fördermittel ausgereicht werden, werden die Zweckverbände Trinkwasser und Abwasser nicht bauen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushalt in seiner Sitzung am 12.12.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat Buttstädt beschließt nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt,
Landkreis Sömmerda, für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.724.500,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.391.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 312 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 391 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 397 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.287.400,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.
Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Buttstädt, den ...
Gemeinde Buttstädt — Siegel
Blose
Bürgermeister
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan
und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/625
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 zur Haushaltssatzung und -plan der Gemeinde 2024.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung über die Berufung eines
Wahlleiters und dessen Stellvertreters
für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/35/629
Sachdarstellung:
Am 26. Mai 2024 finden Kommunalwahlen statt. Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz wird Frau Sarah Patommel zur Wahlleiterin und Frau Madeleine Krebs zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 berufen.
Der Gemeinderat beschließt: Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz wird Frau Sarah Patommel zur Wahlleiterin und Frau Madeleine Krebs zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 berufen.
TOP 11
Anfragen und Mitteilungen
-öffentlich-
Gemeinderat Koitek möchte wissen, ob der Einsatz von Asylbewerbern gemäß § 5 Asylbewerbergesetz in der Landgemeinde vorgesehen ist.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Zuständigkeit beim Landkreis liegt. Er gibt in der Landgemeinde Einsatzmöglichkeiten bei der Pflege von Sportstätten, Radwegen, Wald usw.
Die Maßnahme „Landmobil“ wird zum Jahresende auslaufen. Mit den Fahrern und den Betroffenen wurde gesprochen.
Die Ladesäule in Großbrembach wurde vom Landratsamt übertragen. Dor kann aus technischen Gründen nicht öffentlich geladen werden. Perspektivisch wurden Fördermittel für eine neue Ladesäule beantragt.