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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Scherkonde

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Scherkonde von der Talsperre Großbrembach bis zur Mündung in die Lossa auf Teilen der Gemarkungen Großbrembach, Kleinbrembach, Vogelsberg, Orlishausen,

Frohndorf und Wenigensömmern das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBI. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1:10.000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1:2.000, basierend auf ALKIS) liegen

vom 14.04.2025 bis einschließlich 13.05.2025

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Sömmerda, Bau und Umweltamt (Zi. 1.10), Marktstraße 1-2 in 99610Sömmerda bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 03634 / 350 220

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Buttstädt, Zi. 109, Großemsener Weg 5 in 99628 Buttstädt, bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 036373 / 411 40

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Bauamt (Zi. 24), Erfurter Straße 6 in 99195 Schloßvippach

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung,

Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329

zu folgenden Dienststunden:

Montag

08:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

08:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Freitag

08:30 - 11:30 Uhr

vorgebracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der

Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen

veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls

auf der Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete

veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Jena, den 27.02.2025

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4