Die Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom 19.06.2023 bis 26.06.2023
in der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, Haupt- und Bauamt, Zimmer 113,
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| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr |
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| Mittwoch | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | von 13.00 bis 16.00 Uhr und |
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| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
für die Gemeinde Buttstädt zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Buttstädt, den 26.05.2023
Hendrik Blose
Bürgermeister