- öffentlicher Teil - — Aktenzeichen:022.3
— (ID: 045665)
| Beginn: | 19:00 |
| Ende: | 22:50 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Eßleben Waldstraße 60, 99628 Buttstädt |
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:
| Hendrik Blose Bürgermeister | Cornelia Radke Schriftführerin |
TAGESORDNUNG - öffentlicher Teil
— Beschluss-Nr.
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | - |
| 2. | Bürgerfrageviertelstunde | - |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 27. Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2023 | GR 2023/27/496 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 26. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2022 | GR 2023/27/497 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung, Ortsteil Hardisleben, der Gemeinde Buttstädt | GR 2023/27/498 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Billigung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung, Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt | GR 2023/27/499 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag „Rathaus Buttstädt - Planung technische Ausrüstung“ sowie die Erteilung des Auftrages | GR 2023/27/500 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung "Ertüchtigung / Erweiterung der Einbruchmelde-, Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage" im Rathaus Buttstädt | GR 2023/27/501 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung des Projektes "Landmobil" und Finanzierung durch die Landgemeinde | GR 2023/27/502 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und -plan 2023 der Gemeinde Buttstädt (Tischvorlage) | GR 2023/27/503 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 | GR 2023/27/504 |
| 12. | Anfragen und Mitteilungen | - |
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
-öffentlich-
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortschaftsbürgermeiter, Ortschaftsräte, Frau Wischerhoff vom MDR, Herrn Burghardt von der TA, die Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste. Die Einladung zur Sitzung ist allen form- und fristgerecht zugegangen. Von den 21 Mitgliedern des Gremiums sind 19 anwesend.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 2
Bürgerfrageviertelstunde
-öffentlich-
Schriftliche Anfragen gibt es nicht.
Gemeinderat Mende fragt im Auftrag des Gaststättenbetreibers an, wann die Rampe im Hof fertiggestellt wird. Es fehlen noch ca. 30 cm um sie behindertengerecht nutzen zu können.
Der Bürgermeister wird die Fertigstellung mit dem Bauhof absprechen.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 27. Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/496
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme der Ladestation für E-Autos im OT Großbrembach vom Landratsamt Sömmerda“ in den nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung zu verschieben. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür.
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung über seine 27. Sitzung am 23.01.2023 mit der vorstehenden Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 26. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2022
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/497
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift über seine 26. Sitzung vom 19.12.2022 mit einer Ergänzung. Frau Heike Daume, die als Vertreterin der Verwaltung an der Gemeinderatssitzung teilnimmt, ist in die Anwesenheitsliste aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung, Ortsteil Hardisleben, der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/498
Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Hardisleben im Bereich des Aubergweges sowie der Gottlob-König-Straße am Ortsausgang in Richtung Rastenberg.
Hierzu sollen im Bereich des Aubergweges teils bereits bebaute Grundstücke, die bisher im Außenbereich liegen, in den Innenbereich einbezogen werden.
Weiterhin sollen am nordwestlichen Ortsrand in Verlängerung der Gottlob-König-Straße Grundstücke für eine zukünftige Bebauung geschaffen werden.
Die städtebauliche Einordnung dieser zukünftigen Bebauung soll sich an der bestehenden benachbarten Bebauung orientieren.
Mit der Ergänzungssatzung sichert die Gemeinde Buttstädt der Bevölkerung des Ortsteils Hardisleben die Entwicklung von Bauland unter Ausnutzung der bereits vorhandenen örtlichen Infrastruktur.
Mit der Realisierung der Ergänzungssatzung wird gleichzeitig die Gestaltung eines landschaftsräumlich verträglichen Ortsrandes durch entsprechende Grünfestsetzungen gesichert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Sachverhalt vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt:
| 1. | Für das Gebiet der Gemarkung Hardisleben, |
| Flur 3, Flurstück 291/1 und 292/1, |
| Flur 2, Flurstücke 124 (teilweise), 123/3 (teilweise) sowie |
| Flur 1, Flurstücke 50/71, 50/6, 50/5, 50/9, 50/10, 50/11, 50/12, 50/13 (teilweise), 50/14 (teilweise), 50/1 und 50/2 (teilweise) soll eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 aufgestellt werden. |
| 2. | Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Bauamt der Gemeinde Buttstädt beauftragt. |
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Billigung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung, Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/499
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 17.01.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben mit Stand Januar 2023, bestehend aus dem Übersichtsplan sowie der Planzeichnung mit Begründung und stimmt der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu.
Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag "Rathaus Buttstädt - Planung technische Ausrüstung" sowie die Erteilung des Auftrages
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/500
Das Brandschutzkonzept für das Rathaus Buttstädt sieht als zweiten Rettungsweg für die Arztpraxen im Nord-/ Westflügel des Gebäudes den Ostflügel vor.
Nach Überprüfung der bestehenden Anlagen (Einbruchmelde-, Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage) im Ostflügel musste festgestellt werden, dass diese aufgrund ihrer Entstehung im Rahmen der Sanierung Ostflügels nicht kompatibel mit der neuen Anlage im Westflügel sind.
Zur Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Anlage hat das bisher mit der Elektroplanung beauftragte und mit der Örtlichkeit des Rathauses vertraute Ingenieurbüro Hirsch aus Erfurt ein Nachtragsangebot erstellt.
Dieses Kostenangebot für die Planung basiert auf der Kostenschätzung für die Ausführung der Installation, welche auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes Rathaus Buttstädt Ostflügel erstellt wurde und beläuft sich auf 18.684,77 € brutto.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 17.01.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, das Nachtragsangebot in Höhe von 18.684,77 € für die Umplanung der Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Ostflügel des Rathauses anzunehmen und dem Ingenieurbüro Hirsch GmbH, Heckerstieg 3, 99085 Erfurt, den Auftrag zur Ausführung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung "Ertüchtigung / Erweiterung der Einbruchmelde-, Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage" im Rathaus Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/501
Das Brandschutzkonzept für das Rathaus Buttstädt sieht als zweiten Rettungsweg für die Arztpraxen im Nord-/ Westflügel des Gebäudes den Ostflügel vor.
Nach Überprüfung der bestehenden Anlagen (Einbruchmelde-, Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage) im Ostflügel musste festgestellt werden, dass diese aufgrund ihrer Entstehung im Rahmen der Sanierung Ostflügels nicht kompatibel mit der neuen Anlage im Westflügel
sind.
Zur Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Anlage hat die bisher mit der Elektroinstallation beauftragte und mit der Örtlichkeit des Rathauses vertraute Firma Elektro Stahlbau Buttstädt GmbH ein Angebot erstellt.
Dieses Kostenangebot für die Ausführung der Installation, welches auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes Rathaus Buttstädt Ostflügel erstellt wurde, beläuft sich auf 47.880,14 € brutto.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 17.01.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, das Angebot in Höhe von 47.880,14 € für die Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Ostflügel des Rathauses anzunehmen und der Firma Elektro Stahlbau Buttstädt GmbH, Niederreißener Straße 7, 99628 Buttstädt, den Auftrag zur Ausführung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung des Projektes "Landmobil" und Finanzierung durch die Landgemeinde
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/502
Der Bürgemeister erläutert den Sachverhalt. Das Fahrzeug vom Landratsamt steht mit dem Auslaufen des Projektes „Landmobil“ nicht mehr zur Verfügung. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde über die Fortführung des Projektes bis 31.12.2023 diskutiert. Die Verwaltung würde für zwei Tage in der Woche ein Fahrzeug zur Verfügung stellen und die Kosten in ihrem Haushalt planen.
Gemeinderat Schwartz kritisiert die Fortführung des Projektes. Er weist darauf hin, dass ein Unternehmen, das Personenbeförderung durchführt, mit seinen Fahrzeugen jährlich zum TÜV muss und alle Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen. Was hier nicht der Fall ist. Zudem erfolgt die Beförderung kostenlos in Außnahmefällen auch außerhalb der Landgemeinde.
Bürgermeister Blose erinnert daran, dass zu Beginn der Maßnahme Gespräche auch mit Herrn Schwartz geführt wurden und festgestellt wurde, dass das Betätigungsfeld keine Konkurrenz für Taxiunternehmen
darstellt. Das Landmobil wird keine dauerhafte Lösung sein. Ziel des Projekts ist es, in einer Übergangsphase eine ÖPNV-Lücke zu schließen. Es ist ein Angebot für Leute aus der Landgemeinde zum nächsten Bus oder zur Bahn zu kommen. Eine Erweiterung der Fahrten nach Buttelstedt erfolgte nur für Arztbesuche.
Der Landkreis Sömmerda stellte sich die Aufgabe ergänzend zu Bus und Bahn den ländlichen Bereich mit Hilfe eines Elektrofahrzeuges mobilder zu gestalten. Es entwickelte sich das Pilotprojekt „Landmobil“ und die Landgemeinde Buttstädt sowie die Gemeinde Kindelbrück erklärten sich zur Teilnahme bereit. Seit dem 26. Juli 2021 tätigten die mehr als zehn ehrenamtlichen Fahrer aus Groß- und Kleinbrembach über 300 Touren zzgl. Rückfahrten (Stand 10.01.2023). Vor allem aus den Ortschaften Großbrembach, Kleinbrembach und Rudersdorf werden Fahrtenaufträge telefonisch angemeldet. Oftmals handelt es sich dabei um einen festen Personenkreis zwischen fünf bis zehn Fahrgästen.
Nun, nach 1,5 Jahren, läuft das Pilotprojekt mit Bundesförderung aus und der Landkreis Sömmerda überlässt eine Weiternutzung den Kommunen.
Leasingkosten in Höhe von 277,45 € sowie Benzin- bzw. Stromkosten von ca. 60 € fallen der Landgemeinde Buttstädt monatlich für eine Weiterführung des Service an. Dies ergibt eine Jahrespauschale von ca. 4.050 €.
Das Projekt „Landmobil“ soll 2023 weitergeführt werden und die Fahrten an zwei festgesetzten Tagen stattfinden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 über den Sachverhalt beraten und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat Buttstädt beschließt die Fortführung des Projektes „Landmobil“ für das Jahr 2023 und die Finanzierung aus dem eigenen Haushalt. Die Fahrten sollen an zwei dafür festgelegten Wochentagen stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 4
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und -plan 2023 der Gemeinde Buttstädt (Tischvorlage)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/503
Frau Krebs stellt die Eckdaten des Haushaltes 2023 vor.
Die Jahresrechnung für 2022 liegt noch nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass es trotz Nachtragshaushalt Abweichungen von den Plänen gibt. Insbesondere sind Mehreinnahmen bei den Bußgeldern im Ordnungsamt, bei den Erstattungen für Kinderbetreuung, bei der Umsatzsteuer beim Breitband, den Mieten kommunaler Wohnungen, bei der Gewerbesteuer und den allgemeinen Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Aber auch Mindereinnahmen etwa bei dem Mieten fürs Ärztehaus, Standgebühren bei Märkten und Pacht für das Breitbandnetz sind zu verzeichnen.
Mehrausgaben werden bei Geräten und Ausstattung der Feuerwehren, den Erstattungen für die Kinderbetreuung an andere Gemeinden, bei den Werbe-/ Programmkosten für Märkte, den Bewirtschaftungskosten für kommunale Objekte und der Gewerbesteuerumlage erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt höher als geplant möglich ist.
Auch bei den Kindereinrichtungen gab es Änderungen. Die Summe für die Erstattung beim Wunsch- und Wahlrecht hat sich erhöht. Es werden weniger Kinder außerhalb der Landgemeinde betreut und mehr Kinder von außerhalb in den Kindertagesstätten der Landgemeinde.
Bei der Kreisumlage wurde mit einer Erhöhung von 2 % des Hebesatzes des Vorjahres (39,9736 %) gerechnet, somit erhöht sich der Vorjahresansatz um 131.100,00 €, auf nunmehr 2.750.500,00 €, das entspricht 22,79 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Der Kreisumlagehebesatz ist noch nicht festgelegt.
Die Schulumlage wird voraussichtlich 246.200,00 € betragen, das entspricht 2,04 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Auch der Schulumlagehebesatz ist noch nicht festgelegt und wurde für den Haushaltsplan nach dem Umlagesatz des Vorjahres geschätzt.
Die Höhe der Schlüsselzuweisung beträgt in diesem Jahr 2.725.400,00 €, das entspricht 22,58 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes, eine Erhöhung um 270.900,00 € gegenüber dem Vorjahr. Weiterhin wird eine Erhöhung des Einkommenssteueranteils um 119.500,00 € auf nunmehr 1.930.400,00 € erwartet. Der Anteil an der Umsatzsteuer wird voraussichtlich 297.100,00 € betragen, eine Erhöhung um 16.600,00 € zum Vorjahr. Diese Daten basieren auf der z.Z. gültigen Steuerschätzung November 2022 und den vorläufigen Schlüsselzahlen 2021 - 2023.
Bei den Grund- und Gewerbesteuern wird sich das Aufkommen voraussichtlich nichts ändern, sie betragen nunmehr 2.436.000,00 €, das entspricht 20,18 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Gewerbesteuerumlage wird in diesem Haushaltsjahr 35 v. H. (im Vorjahr 35 v. H.) des Grundbetrages der Gewerbesteuer betragen. Die Höhe begründet sich mit dem Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze.
Der Schuldendienst beträgt insgesamt, Zins und Tilgung, 992.600,00 € dies entspricht 8,22 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Der Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt 12.238.566,56 €, das entspricht einer Prokopfverschuldung von 1.834,04 € je Einwohner in Buttstädt.
Die Finanzierung der Kindertagesstätte stellt sich wie folgt dar. Die Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Kinder werden zur Kostendeckung herangezogen, da ca. 22 Kinder von Außerhalb kommen, hat die Gemeinde eine entsprechend Einnahme in Höhe von 180.400,00 €. Wären dies alles einheimische Kinder müsste die Gemeinde diese Kosten selbst tragen oder auf die Eltern umlegen. Weiterhin muss die Gemeinde für ca. 18 eigene Kinder bezahlen, die außerhalb eine Kindertagesstätte besuchen. Hier belaufen sich die Kosten auf 148.700,00 €. Die Monatspauschale je Kind beträgt z. Z. 653,00 € je Kind und Monat, 2022 betrug sie noch 585,00 € je Kind und Monat. Im Saldo betragen die Aufwendungen der Gemeinde Buttstädt 1.576.900,00 € für die Kinderbetreuung (im Vorjahr waren es noch 1.473.500,00 €)
Im Haushaltsjahr wird es auch wesentliche Ausgaben im Vermögenshaushalt geben. Geplant ist die Weiterführung der Baumaßnahmen am Rathaus / Ärztehaus, Beschaffung von Ausrüstung für die Feuerwehr, Maßnahme zur Städtebauförderung Kirche Buttstädt, Anschaffung von Spielgeräten für Spielplätze, Erweiterung der PV-Anlage im Bad, Anschaffung von Waldschänken, Errichtung von Blühwiesen, mehrere Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalplanung, Maßnahmen im Straßenbau und Straßenbeleuchtung, Hochwasserschutz, bei den Dorfgemeinschaftshäusern, Wohnungssanierungen und Tilgung von Krediten. Der erforderliche Aufwand wird voraussichtlich 4.326.300,00 € betragen. Als Einnahmen stehen neben der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.047.700,00 €, auch Fördermittel in Höhe von 1.865.000,00 € Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 75.000,00 €, Einnahmen aus Kreditumschuldung in Höhe von 725.300 €, sowie eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 613.300,00 € zur Verfügung.
Alle Maßnahmen werden im Finanzplan und Investitionsprogramm dargestellt.
Es wird über den Bau des Spielplatzes in Guthmannshausen mit digitalem Spielfeld informiert. Für den Spielplatz in Hardisleben gibt es noch keinen Fördermittelbescheid.
Bürgermeister Blose will in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen über den Glasfaserausbau in der Landgemeinde detailliert berichten.
Der Haupt- und Finanzsausschuss hat über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 17.01.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat, den nachstehenden Beschluss in seiner Sitzung am 23.01.2023 zu fassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt nachstehende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt,
Landkreis Sömmerda, für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.068.900,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.326.300,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 312 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 391 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 397 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.011.400,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.
Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Buttstädt, den ... — Siegel
Gemeinde Buttstädt
Blose
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/27/504
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 zur Haushaltssatzung und - plan der Gemeinde Buttstädt 2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
TOP 12
Anfragen und Mitteilungen
-öffentlich-
Der Schänkplatz im OT Olbersleben soll bis Mitte nächsten Jahres gebaut sein.
Die Ab- und Anfahrt der Lieferungen für Gewerbetreibende mittels LKW muss gewährleistet sein. Die Einbahnstraßensituation soll dort bleiben und gestalterisch angepasst werden.
Probleme kann es beim Befahren des Pflasters durch LKW geben.
Alle schützenswerte Bäume auf der Freifläche des Dorfplatzes sollen erhalten werden.
Es wird noch einen Termin mit der Denkmalbehörde und der Naturschutzbehörde geben.
Der Ortschaftsrat hätte gern, dass der rechte Baum durch einen Tannenbaum ersetzt wird.
Der Bürgermeister unterstreicht, dass alles, was die Umsetzung der Maßnahme teurer macht, von der Gemeinde zu tragen ist.
Der Bau- und Vergabeausschuss und der Gemeinderat werden sich mit den Kosten der Maßnahme beschäftigen.
Herr Blose informiert über einen 1. Entwurf des Gewässerunterhaltungsverbandes zu den Hochwasserschutzkonzepten der Lossa und Scherkonde. Die Planung für die Renaturierung des Lossaverlaufs wird vorgestellt. Ziel ist es, die Uferbereiche der Lossa flach zu halten, die Fließgeschwindigkeit der Lossa zu senken und damit die Hochwassergefahr zu minimieren.
Wobei die hauptsächlichsten Veränderung in der Gemarktung Rastenberg stattfinden werden.
Evtl. wird bei der Veränderung des Lossaverlaufs ein Hochwasserabflussbereich entstehen.
Im Ortschaftsrat in Hardisleben wird detailliert über die Maßnahme gesprochen werden. Totholzentfernung und pflegerische Maßnahmen sind in Hardisleben vorgesehen.
Der Sportplatz in Buttstädt ist in die Jahre gekommen und soll in den nächsten Jahren umgestaltet werden. Wichtig ist das auch, um Funktionen für den Schulsport zu erfüllen.
Eine Ideenskizze wurde vom Planungsbüro vorgestellt und mit dem Sportverein besprochen.
Ziel ist es, die Bahnen um den Sportplatz zu sanieren. Aus den sechs Bahnen sollen vier entstehen:
Es ist ein Kunstrasenplatz vorgesehen, der als Großfeld oder für zwei Kleinfelder genutzt werden kann.
Die Kugelstoß- und Weitsprunganlage wird saniert. Es entsteht ein Multifunktionalsportfeld, dass immer zugänglich sein soll. Auch Scater- und BMX-Flächen sollen entstehen mit einer künstlichen Heckenbepflanzung als Abrenzung. Es handelt sich um ein mittelfristiges Projekt, für das noch keine Kostenschätzung vorliegt.
Die Quartierskonzepte für die Ortschaften „Ellersleben-Olbersleben“, „Mannstedt-Guthmannshausen“, „Brembach“ und „Rudersdorf-Eßleben-Teutleben-Hardisleben“ wurden an die Firmen DSK GmbH und Seecon GmbH vergeben. In der nächsten Gemeinderatsssitzung werden sich beide Firmen vorstellen. Im März werden erste Ergebnisse der Vorortbegehungen vorliegen.
Es soll eine Lenkungsrunde geben, die auch aus den Ortschaftsbürgermeistern bestehen soll. Die Fraktionsvorsitzenden werden durch den Bürgermeister aufgefordert, eine Person aus ihrer Fraktion für die Mitarbeit zu benennen.
Von der Buttstädter Jägern werden 500 Sträucher zur Verfügung gestellt, die im Loh, Richtung Rudersdorf gepflanzt werden. Es wird eine Pflanzaktion an einen gemeinsamen Nachmittag mit der Gemeinde, Kindern aus der Kita und Jägern voraussichtlich im März geben. Der von Gemeinderat Mende zur Verfügung gestellte Verbissschutz wird für die gepflanzten Sträucher eingesetzt.
Frau Patommel informiert, dass eine Geschwindkeitsmesstafel durch Fördermittel des Landesamtes für Bau und Verkehr angeschafft wird, die flexibel anbaubar ist und zunächst im OT Guthmannshausen zum Einsatz kommen wird.