Der Wahlausschuss der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 festgestellt, dass für die Wahl der Ortschaftsbürgermeisterin/ des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Kleinbrembach kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/ die Wählerin vergibt seine/ ihre Stimme dadurch, dass er/ sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.
Buttstädt, den 3. Mai 2024
Madeleine Krebs
Stellv. Wahlleiterin Gemeinde Buttstädt