Hinweise zur Stimmabgabe:
Sie können einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu 3 Stimmen durch Ankreuzen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Sie können Ihre 3 Stimmen auch auf verschiedene Bewerberinnen oder Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehörden. Sie können Ihre 3 Stimmen auch dadurch vergeben, dass Sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerberinnen oder Bewerber jeweils eine Stimme) oder einen Wahvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig 3 Stimmen einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern geben (dann entfallen gegebenenfalls noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerberinnen und Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerberinnen und Bewerbern).
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.