Gemeinde Buttstädt
Landkreis Sömmerda
Wahlkreis 17 Sömmerda II
1. Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Thüringer Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in zwölf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
| Wahlbezirks- Nummer | Bezeichnung des Wahllokals |
| 00101 | Rathaus Buttstädt, OT Buttstädt, Marktplatz 1, 99628 Buttstädt - nicht barrierefrei |
| 00102 | Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Buttstädt, OT Buttstädt -, Großemsener Weg 3, 99628 Buttstädt - rollstuhlgrercht aber nicht barrierefrei |
| 00201 | Dorfgemeinschaftshaus Ellersleben, OT Ellersleben, Dorfstraße 101, 99628 Buttstädt - nicht barrierefrei |
| 00301 | Dorfgemeinschaftshaus/Jugendzimmer Eßleben, OT Eßleben-Teutleben, Waldstraße 60, 99628 Buttstädt - nicht barrierefrei, |
| 00401 | Dorfgemeinschaftshaus Teutleben, OT Eßleben-Teutleben, Straße nach Buttstädt 49, 9628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 00501 | Ratskeller Großbrembach (Mehrzweckraum), Hainstraße 4, OT Großbrembach, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 00601 | Kulturhaus Guthmannshausen, OT Guthmannshausen, Hauptstraße 101, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 00701 | Bürgerhaus Hardisleben, OT Hardisleben, Gottlob-König-Straße 29, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 00801 | DGH/Klubgaststätte Kleinbrembach, OT Kleinbrembach, An der Waage 7, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 00901 | Dorfgemeinschaftshaus Mannstedt, OT Mannstedt, Lindenstraße 104, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 01001 | Bürgerhaus Olbersleben, OT Olbersleben, Schänkplatz 201, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
| 01101 | Gaststätte „Zum Löwen“ Rudersdorf, OT Rudersdorf, Rudersdorfer Hauptstraße 8, 99628 Buttstädt nicht barrierefrei, |
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigen bis 11.08.204 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 01.09.2024, um 15.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises |
|
| oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Buttstädt, den 27.09.2019
Hendrik Blose
Bürgermeister