Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
1.
| A | Wahlberechtigte insgesamt: — 279 |
| B | Zahl der Wähler/innen — 190 |
| C | Ungültige Stimmabgaben — 1 |
| D | Gültige Stimmabgaben — 189 |
2. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Listen- Nr. | Kennwort des Wahlvorschlages der Partei/Wählergruppe/ des Einzelbewerbers der Einzelbewerberin | Stimmen |
| 1 | Einzelbewerberin Hahn, Nadine | 44 |
| 2 | Einzelbewerber Langer, René | 65 |
| 3 | Einzelbewerber Schmidt, André | 80 |
3. Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Folgende zwei Bewerber haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten:
Einzelbewerber Langer, René und
Einzelbewerber Schmidt, André.
Sie nehmen an der Stichwahl teil.
4. Die Stichwahl findet am 09.06.2024 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Sonstige Hinweise:
| - | Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. |
| - | Wahlberechtigte, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben sowie Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen vom Gemeindewahlleiter einen Wahlschein für die Stichwahl. |
| - | Wahlscheine für die Stichwahl können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, beantragt werden. |
| - | Die Wahlanfechtung kann erst nach Bekanntgabe der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen. |
5. Bemerkungen:
Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buttstädt am 28.05.2024 in Buttstädt festgestellt.
Buttstädt, den 01.06.2024
Sarah Patommel
Gemeindewahlleiterin