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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

Auszug aus der Niederschrift

und Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse des öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Gemeinderates Buttstädt am 27.02.2024

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Hendrik Blose

Cornelia Radke

Bürgermeister

Schriftführerin

T A G E S O R D N U N G

- öffentlicher Teil -

Beschluss-

Nr.

1.

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 38. Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024

GR

2024/38/658

3.

Bürgerfrageviertelstunde

-

4.

Informationen der BeWA zum Trink- und Abwasserzweckverband

5.

Ergänzungssatzung OT Hardisleben -

Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

5.1.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

Abstandnahme von der Ausweisung des südöstlichen Ergänzungsbereichs

GR

2024/38/659

5.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Bauaufsicht

GR

2024/38/660

5.3.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Regionalplanung

GR

2024/38/661

5.4.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Denkmalschutz und Thür. Landesamt für Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege

GR

2024/38/662

5.5.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Untere Wasserbehörde

GR

2024/38/663

5.6.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt - Altlasten

GR

2024/38/664

5.7.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Immissionsschutz, Abfallbehörde

GR

2024/38/665

5.8.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Naturschutzbehörde

GR

2024/38/666

5.9.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Straßenverkehrsbehörde

GR

2024/38/667

5.10.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Abfallwirtschaftsamt

GR

2024/38/668

5.11.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Brand- und Katastrophenschutz

GR

2024/38/669

5.12.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde

GR

2024/38/670

5.13.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Amt für Schulen und Sport

GR

2024/38/671

5.14.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Amt für Öffentlichkeitsarbeit

GR

2024/38/672

5.15.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

GR

2024/38/673

5.16.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: BEWA mbH, Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“

GR

2024/38/674

5.17.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: BEWA mbH, Abwasserzweckverband „Finne“

GR

2024/38/675

5.18.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Herr Carsten Rödiger, Buttstädt

GR

2024/38/676

5.19.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, FB Bau- und Kunstdenkmalpflege

GR

2024/38/677

5.20.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: 50 Hertz Transmission GmbH

GR

2024/38/678

5.21.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

GR

2024/38/679

5.22.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Netkom GmbH

GR

2024/38/680

5.23.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Tyczka Energy GmbH

GR

2024/38/681

5.24.

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

GR

2024/38/682

6.

Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe für den Straßenbau "Am Seifertsberg" in Großbrembach

GR

2024/38/683

7.

Anfragen und Mitteilungen

-

 — 

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

und der Beschlussfähigkeit

-öffentlich-

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Ortschaftsbürgermeister, Vertreter der Verwaltung, Herrn Weise, Geschäftsführer BeWA und Gäste.

Die Einladung ist allen form- und fristgerecht zugegangen. Es sind 17 Ratsmitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung

der 38. Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/658

Sachdarstellung:

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des TOP 4 „Informationen der BeWA zum Trink- und Abwasserzweckverband“ und als neuen TOP 6 „Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe für den Straßenbau „Am Seifertsberg“ in Großbrembach“.

Darüber wird einzeln abgestimmt und die Tagesordnung um beide Tagesordnungspunkte erweitert.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Der Gemeinderat Buttstädt beschließt die Tagesordnung der 38. Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024 mit vorstehenden Ergänzungen.

TOP 3

Bürgerfrageviertelstunde

-öffentlich-

Gemeinderat May fragt an, wann das große Schild vor dem Rathaus abgebaut wird, es stört.

Herr Nagel informiert, dass der Südflügel des Rathauses noch gebaut wird. Wegen des Verwendungsnachweises der Fördermittel muss das Schild auch solange noch stehen bleiben.

Gemeinderat May spricht an, dass die öffentlichen Toiletten nur an den Markttagen öffentlich zugänglich sind. Sie sollten die ganze Woche über geöffnet sein.

Ein Toilettenschlüssel wird in einem Geschäft deponiert und kann dort während der Öffnungszeiten geholt und wieder abgegeben werden.

Am Gänsebach Richtung Mühle - Mannstedter Straße - brechen Äste ab und stellen eine Gefährdung für Personen dar.

TOP 4

Informationen der BeWA zum Trink- und Abwasserzweckverband

-öffentlich-

Herr Weise, Geschäftsführer der BeWA, macht Ausführungen zu Maßnahmen und geplanten Investitionen der BeWA im Jahr 2024 und 2025 bis 2027. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

TOP 5

Ergänzungssatzung OT Hardisleben -

Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

-öffentlich-

TOP 5.1

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

Abstandnahme von der Ausweisung des

südöstlichen Ergänzungsbereichs

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/659

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

Aufgrund der Empfehlung des Landratsamtes Sömmerda, Regionalplanung, hatte sich die Gemeinde Buttstädt ursprünglich dazu entschlossen, im Bereich des Aubergweges (im südöstlichen Bereich der Ortslage) Flurstücke ganz bzw. teilweise in den Innenbereich einzuziehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange teilte die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes jedoch mit, dass in diesem Bereich eine gewisse Hochwassergefahr besteht bzw. dass es sich um ein Hochwasserrisikogebiet (HQ200) handelt.

Im Ergebnis der Abwägung wird die Gemeinde Buttstädt aus diesem Grund von der Ausweisung des südöstlichen Ergänzungsbereiches Abstand zu nehmen.

Die die Gemeinde Buttstädt nimmt von der Ausweisung des südöstlichen Ergänzungsbereiches (Aubergweg) Abstand.

TOP 5.2

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Bauaufsicht

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/660

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1.

Landratsamt Sömmerda

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6.

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6.

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15.

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Bauaufsicht, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Bauaufsicht) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3.

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.3

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Regionalplanung

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/661

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1.

Landratsamt Sömmerda

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6.

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

2.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

7.

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15.

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Regionalplanung, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Regionalplanung) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.4

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Denkmalschutz und Thür. Landesamt für Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/662

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1.

Landratsamt Sömmerda

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6.

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15.

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Denkmalschutz und Thür. Landesamt für Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Denkmalschutz und Thür. Landesamt für Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.5

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Untere Wasserbehörde

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/663

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1.

Landratsamt Sömmerda

4

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

5

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

6

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

7

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

9

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10

Tyczka Energy GmbH

11

50hertz Transmission GmbH

12

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

13

Verbandsgemeinde An der Finne

14

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

15

Landgemeinde Am Ettersberg

16

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

3.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

8.

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

17

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Untere Wasserbehörde, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Untere Wasserbehörde) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.6

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt - Altlasten

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/664

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

4

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

5

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

6

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

7

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

9

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10

Tyczka Energy GmbH

11

50hertz Transmission GmbH

12

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

13

Verbandsgemeinde An der Finne

14

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

15

Landgemeinde Am Ettersberg

16

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Umweltamt - Altlasten, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Umweltamt - Altlasten) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.7

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Immissionsschutz, Abfallbehörde

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/665

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Umweltamt, Abfallbehörde, Immissionsschutz, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Abfallbehörde, Immissionsschutz) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.8

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Naturschutzbehörde

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/666

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

4

Landratsamt Sömmerda

5

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

6

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

1

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

2

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

3

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

4

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

5

Tyczka Energy GmbH

6

50hertz Transmission GmbH

7

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

8

Verbandsgemeinde An der Finne

9

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

10

Landgemeinde Am Ettersberg

11

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH (Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser (Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger (zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Umweltamt, Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Umweltamt, Naturschutzbehörde) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.9

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Straßenverkehrsbehörde

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/667

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

4.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

7

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Straßenverkehrsbehörde, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Straßenverkehrsbehörde) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.10

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Abfallwirtschaftsamt

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/668

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

5.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

8

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Abfallwirtschaftsamt, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Abfallwirtschaftsamt) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

1

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

2

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.11

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Brand- und Katastrophenschutz

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/669

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Ordnungsamt, Brand- und Katastrophenschutz, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Brand- und Katastrophenschutz) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

1

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

2

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.12

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/670

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

6.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

9

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Ordnungsamt, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Ordnungsamt, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

3

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

4

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.13

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Amt für Schulen und Sport

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/671

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

7.

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

10

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Amt für Schulen und Sport, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Amt für Schulen und Sport) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.14

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landratsamt Sömmerda, Amt für Öffentlichkeitsarbeit

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/672

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landratsamtes Sömmerda, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landratsamt Sömmerda, Amt für Öffentlichkeitsarbeit) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.15

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/673

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landesamt für Bau und Verkehr) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.16

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: BEWA mbH, Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken"

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/674

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH, Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug BEWA Sömmerda, Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.17

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: BEWA mbH, Abwasserzweckverband "Finne"

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/675

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH, Abwasserzweckverband „Finne“, zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug BEWA Sömmerda, Abwasserzweckverband „Finne“) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.18

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Herr Carsten Rödiger, Buttstädt

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/676

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Herrn Carsten Rödiger zur Kenntnis.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Carsten Rödiger, Buttstädt) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.19

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, FB Bau- und Kunstdenkmalpflege

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/677

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

4

Landratsamt Sömmerda

5

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

6

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

7

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

8

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

9

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

1

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

2

Tyczka Energy GmbH

3

50hertz Transmission GmbH

4

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

5

Verbandsgemeinde An der Finne

6

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

7

Landgemeinde Am Ettersberg

8

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, FB Bau- und Kunstdenkmalpflege zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, FB Bau- und Kunstdenkmalpflege) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.20

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: 50 Hertz Transmission GmbH

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/678

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der 50 Hertz Transmission GmbH zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug 50 Hertz Transmission GmbH) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.21

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/679

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH (Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser (Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger (zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.22

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Thüringer Netkom GmbH

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/680

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Thüringer Netkom GmbH zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Thüringer Netkom GmbH) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.23

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Tyczka Energy GmbH

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/681

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH (Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser (Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger (zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Tyczka Energy GmbH zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Tyczka Energy GmbH) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 5.24

Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt

hier: Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/682

Sachdarstellung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt gefasst und weiterhin beschlossen, den Entwurf dieser Ergänzungssatzung zu billigen und öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung dieser Beschlüsse, des Satzungsentwurfs sowie die Bekanntmachung des Offenlegungstermins erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt am 31.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 statt.

Die Unterlagen waren während dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Buttstädt einsehbar.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen:

1.

Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

1

Landratsamt Sömmerda

2

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

6

Betriebsgesellschaft Wasser-/Abwasser mbH (TWZV und AZV)

7

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

8

Tyczka Energy GmbH

9

50hertz Transmission GmbH

10

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11

Verbandsgemeinde An der Finne

12

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

13

Landgemeinde Am Ettersberg

14

Thüringer Netkom

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nahmen keine Bürger in den Amtsräumen der Gemeinde Buttstädt Einsicht in den Satzungsentwurf.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab bzw. äußerten sich gar nicht:

7.

Abwasserzweckverband „Scherkondetal“

10.

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

11.

Verbandsgemeinde An der Finne

12.

Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Folgende Träger und Behörden teilten schriftlich mit, dass sie die Unterlagen zur Klarstellungssatzung geprüft haben, es jedoch keine Hinweise, Anregungen, Einwände oder Planungen bzw. Anlagen im Plangebiet gibt.

1.

Landratsamt Sömmerda

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Bodenschutz

Umweltamt - SG Immissionsschutz, Abfallbehörde - Immissionsschutz

Ordnungsamt - SG Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Fischereibehörde

Ordnungsamt - SG Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht - Untere Jagdbehörde

Amt für Schulen und Sport - SG Allgemeine Schulverwaltung - Allgemeine Schulverwaltung und Kreisvolkshochschule

Bereich Landrat - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

3.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

4.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

5.

Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

8.

Tyczka Energy GmbH

9.

50hertz Transmission GmbH

13.

Landgemeinde Am Ettersberg

14.

Thüringer Netkom

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und Hinweise:

1

Landratsamt Sömmerda,

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Bauaufsicht

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Regionalplanung

Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz - Denkmalschutz

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Untere Wasserbehörde

Umweltamt - SG Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht - Altlasten

Umweltamt - SG Naturschutzbehörde - Naturschutzbehörde

Straßenverkehrsamt - SG Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

Abfallwirtschaftsamt - SG Abfallwirtschaft

6

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser mbH

(Trinkwasserzweckverband „Thür. Becken“)

Betriebsgesellschaft Wasser/Abwasser

(Abwasserzweckverband „Finne“)

15

Herr Carsten Rödiger

(zur Niederschrift nach Einsichtnahme im Internet)

Abwägungsergebnis:

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, welches im beiliegenden Abwägungsprotokoll dokumentiert ist.

Die Gemeinde Buttstädt nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation zur Kenntnis und wird die Hinweise und Anregungen berücksichtigen.

Das Abwägungsprotokoll (Auszug Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

2

Ergänzung der Genehmigungsfassung

der Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt das Bauamt der Gemeinde Buttstädt, den Satzungsentwurf incl. Karte und Begründung gemäß dem Abwägungsprotokoll zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

3

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beauftragt die Verwaltung, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe für den Straßenbau "Am Seifertsberg" in Großbrembach

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2024/38/683

Sachdarstellung:

Mit Beschluss GR2024/36/632 wurde die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe für die Straßenbaumaßnahme „Am Seifertsberg“ in Höhe von 27.500 €, durch Entnahme aus der Rücklage, beschlossen. Im Rahmen der Bauausführung wurden „Am Seifertsberg“ in Großbrembach Baugrunduntersuchungen durch die Firma Baugrund Erfurt durchgeführt. Daraus geht hervor, dass der Baugrund nicht die geforderten Tragfähigkeitswerte aufweist.

Um die geforderten Werte zu erreichen, wird als baugrundverbessernde Maßnahme ein Bodenaustausch von bis zu 60 cm notwendig.

Aufgrund von baugrundverbessernden Maßnahmen kommt es zu Mehrkosten von bis zu 50.000 €.

Die Gesamtausgaben belaufen sich nun auf 200.000,- €, 130.000,- € Einnahmen und einem Eigenanteil von 70.000,- €. Dieser soll durch eine Umschichtung der Mittel „Vorplatzgestaltung Gengelbach“ in Höhe von 25.000 € und einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 45.000 € gedeckt werden.

Der Gemeinderat beschließt die Mehrkosten für die Straßenbaumaßnahme „Am Seifertsberg“ durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 17.500 € zu decken.

TOP 7

Anfragen und Mitteilungen

-öffentlich-

Im Ratssaal ist die Medientechnik technisch abgenommen worden und jetzt voll funktionsfähig.

Der Bürgermeister informiert über einen positiven Termin zur Betreibung des Schwimmbades. Es wird eine Kooperation mit den Stadtwerken Sömmerda geben. Die Betriebsführung läuft gut.

Es werden noch Investitionen für Zäune und die technische Anlage vorgenommen und Rasenmähroboter installiert. Dann wird das Bad auf „Vordermann“ gebracht; und die Badesaison soll Mitte Mai beginnen und bis Ende September gehen.

Gemeinderat Heller informiert darüber, dass an der Grundschule in Guthmannshausen ein 80-jährige Blutbuche gefällt wurde. Er will prüfen lassen, ob das wirklich notwendig war.

Die Gemeinde kennt den Sachverhalt nicht. Die Zuständigkeit liegt beim Schulverwaltungsamt.

Sie will der Sache nachgehen und in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber berichten.

Frau Patommel führt zu der Anfrage von Herrn Koitek in der letzten Ratssitzung bezüglich der nicht mehr vorhandenen Tafel am Obelisken am Rathaus aus, dass Frau Deubler in Zusammenarbeit mit Herrn Reiche und Herrn Koch Ehrenamt Denkmäler in Buttstädt und den Ortschaften aufnimmt.

Leider weiß niemand, seit wann die Tafel nicht mehr vorhanden ist, wer sie abgenommen hat und wo sie sich jetzt befindet. Es wird Bildmaterial gesucht, auf dem die Innschrift erkennbar ist.

Dafür wurde auch bereits im Sömmerdaer Kreisarchiv nachgeforscht. Die Öffentlichkeit soll mit bei der Suche eingebunden werden. Es wird einen Aufruf in der nächsten Landgemeindezeitung geben.